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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


3. Eiszeit im Kurpark
Samstag,
11. Feb. 2012
bis
Sonntag,
12. Feb. 2012


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Gospel-Workshop-Konzert
Samstag,
11. Feb. 2012
19 Uhr
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Krimilesung mit Cello-Begleitung
Mittwoch,
15. Feb. 2012
19.30 Uhr

im Bürgerhaus
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DANCE MASTERS! Best Of Irish Dance

Samstag,
18. Feb. 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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2. Angebotsbörse „Ganztagsschulen”
Mittwoch,
7. März 2012
19.30 Uhr

in der Mensa
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Ausbildung zur HauswirtschaftlerIn
Einjährige Ausbildung als staatlich
geprüfte(r) HauswirtschaftlerIn

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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Allgemeines zur Kommunalwahl 2008

Kurzinformation

Am 25. Mai 2008 werden die rd. 20.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Oldesloe mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung der neuen Stadtvertretung entscheiden.

Die Stadtvertretung führt in Bad Oldesloe die Bezeichnung „Stadtverordnetenversammlung“,  die gewählten Vertreterinnen und Vertreter führen die Bezeichnung „Stadtverordnete“. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt, legt die Grundsätze und Ziele für die Stadtverwaltung fest, sie trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben und überwacht die Stadtverwaltung (§ 27 Gemeindeordnung)

Innerhalb der Stadt Bad Oldesloe werden 15 Wahlkreise gebildet (§§ 8, 9 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz). Es sind insgesamt 27 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, davon 15 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter und 12 Listenvertreterinnen und Listenvertreter. Die Wahl ist eine Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren.

Wahlberechtigt ist nach § 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz jede Person, die die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz in der Stadt hat (wer in mehreren Gemeinden eine Wohnung hat, ist an seinem Hauptwohnsitz wahlberechtigt) und,
  • nicht nach § 4 GKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Gewählt werden kann nach § 6 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz jede/r Wahlberechtigte, die bzw. der das Volljährigkeitsalter erreicht hat und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnt, siehe auch Amtliche Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“.

Gesetzliche Grundlagen

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) (externer Link, Juris Landesrecht)

Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) (externer Link, Juris Landesrecht)


Ansprechpartnerinnen des Wahlamtes der Stadt Bad Oldesloe:

Frau Koopmann und Frau Schmidt

Tel.: 04531 504-110/111
E-Mail:  wahlamt@badoldesloe.de 

Anschrift:
Stadt Bad Oldesloe
Wahlamt
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe 

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