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Zu fällen einen schönen Baum
Braucht´s eine halbe Stunde kaum
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
Braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert
(Eugen Roth)
Bedeutung von Bäumen in der Stadt:
Bäume tragen wesentlich zur räumlichen Gestaltung und Belebung von Wohngebieten und der Landschaft bei.
Sie binden Bauwerke, wie Gebäude, Straßen, Kanäle und Bahndämme in die Umgebung ein. Durch eine charakteristische Baumartenwahl können ein Stadtteil, oder eine Straße ein eigenes Gesicht bekommen. Hierdurch werden besondere Beziehungen des Menschen zu seiner Umgebung hergestellt. Mit ihrem ständig wechselnden Aussehen begleiten uns die Bäume mit ihrem Austrieb, ihrer Blüte und Herbstfärbung und dem Laubfall durch die Jahreszeiten. Sie steigern somit unter anderem den Wohn-, Freizeit- und Erholungswert auch Wohlfahrtswirkung genannt.
Neuanpflanzungen können die Funktion alter, großer Bäume erst nach langer Zeit übernehmen. Deshalb sollte der vorhandene Baumbestand möglichst erhalten werden.
Die Stadt Bad Oldesloe hat eine Richtlinie zur Bezuschussung der Altbaumpflege erlassen. Mit dieser Richtlinie sollen die Bürger in Ihrem Bemühen unterstützen werden, ortsbildprägende Bäume auf ihrem Grundeigentum zu erhalten.
Voraussetzung für eine Förderung nach dieser Richtlinie ist, dass der betroffene Baum ein Alter von mindestens 50 Jahren hat oder über einen Stammumfang von mindestens 150 cm (gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden) verfügt und erhaltenswert ist.
Förderungsfähige Maßnahmen sind:
• Schnittmaßnahmen in der Krone
• Kronenverankerung
• Herstellung von Stamm- und Aststabilisierungen
• Behandlung von Rinden- und Holzschäden
• Behandlung von Wurzelschäden
• Gezielte Maßnahmen zur Standortverbesserung
• Falls erforderlich: Nachkontrolle und Nachbehandlung
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % - maximal 1.000 Euro - des je Baum zu zahlenden Rechnungsbetrages für die genannten förderungsfähigen Maßnahmen. Ausführliche Informationen: Richtlinie zur Bezuschussung der Altbaumpflege (PDF-Datei)
Sollte dennoch die Notwendigkeit bestehen, z. B. aus Gründen der Verkehrssicherung einen Baum zu fällen, so muss dies in einigen Fällen mit dem Kreis Stormarn (externer Link), abgestimmt werden.
Beantragt werden muss dort die Entfernung bzw. Veränderung „orts- und landschaftsbildprägender” Bäume sowie die Veränderung ihres Lebensraumes.
Es ist in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nach § 24 Abs. 4 LNatSchG verboten, Bäume, Knicks, Hecken und anderes Gebüsch sowie Röhrichtbestände und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden, auf den Stock zu setzen oder auf sonstige Weise zu beseitigen (allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere)
Auskünfte bei konkreten Fällvorhaben erhalten Sie beim: Kreis Stormarn (externer Link)
Informationen über Bäume im Stadtgebiet erhalten Sie hier...
Hinweise über das Freischneiden öffentlicher Verkehrsflächen (Freihalten des Lichtraumprofils) erhalten Sie hier...
Zuständige Stelle:
Fachbereich Bauamt
Tiefbau
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-904
E-Mail: info@badoldesloe.deTel.: 04531 504-462
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr