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Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Lebensqualität und Identifikation mit ihrer Stadt ist seit Beginn der 70er Jahre mehr und mehr gestiegen; auch Traditionen und Geschichte sind wieder zunehmend in das Bewusstsein gerückt. Diese Faktoren stehen seither neben der originären Aufgabe der Stadtsanierung, alte Gebäude und Stadtquartiere zu erhalten, im Zentrum der planerischen Überlegungen.

Mit der Gestaltungssatzung stehen Vorgaben zur Verfügung, wie die Gebäude äußerlich zu gestalten sind. Nur wenn Restaurationen und Neubauten sorgfältig auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden, können die typischen Merkmale der Stadt und ihr besonderer Reiz erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Nur so kann die Stadt, die immerhin auf eine lange und interessante Geschichte zurückblickt, in ihrer Eigenständigkeit bestehen. Die Gestaltungssatzung basiert auf einer umfangreichen Stadtbildanalyse, die die übergeordneten stadtgestalterischen Zusammenhänge beschreibt, die Bezüge der Straßen
und Platzräume aufzeigt und die besonderen Gebäudetypen charakterisiert.
Die Erhaltungssatzung dient der Erhaltung des Stadtbildes der historischen Innenstadt und angrenzender Bereiche, das von besonderer geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist.
1987 wurde für die Innenstadt im Zuge des städtebaulichen Rahmenplans die erste Erhaltungssatzung erlassen. 1994 wurde für die villenartige Bebauung an den Ausfallsstrassen Schützenstr., Grabauer Str., Hamburger Str., Bahnhofstr. und Lübecker Straße die 2. Erhaltungssatzung beschlossen.
Die Ratzeburger Strasse stellt als Ausfallstrasse nach Osten einen wesentlichen Stadteingangsbereich dar. Für dieses Gebiet wurde 2003 die 3. Erhaltungssatzung erlassen.
Satzungen
Zuständige Stelle:
Fachbereich Bauamt
Planung, Umwelt
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.deTel.: 04531 504-430
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr