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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung

Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Lebensqualität und Identifikation mit ihrer Stadt ist seit Beginn der 70er Jahre mehr und mehr gestiegen; auch Traditionen und Geschichte sind wieder zunehmend in das Bewusstsein gerückt. Diese Faktoren stehen seither neben der originären Aufgabe der Stadtsanierung, alte Gebäude und Stadtquartiere zu erhalten, im Zentrum der planerischen Überlegungen.

Innenstadt von Bad Oldesloe
Mit der Gestaltungssatzung stehen Vorgaben zur Verfügung, wie die Gebäude äußerlich zu gestalten sind. Nur wenn Restaurationen und Neubauten sorgfältig auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden, können die typischen Merkmale der Stadt und ihr besonderer Reiz erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Nur so kann die Stadt, die immerhin auf eine lange und interessante Geschichte zurückblickt, in ihrer Eigenständigkeit bestehen. Die Gestaltungssatzung basiert auf einer umfangreichen Stadtbildanalyse, die die übergeordneten stadtgestalterischen Zusammenhänge beschreibt, die Bezüge der Straßen
und Platzräume aufzeigt und die besonderen Gebäudetypen charakterisiert.

Die Erhaltungssatzung dient der Erhaltung des Stadtbildes der historischen Innenstadt und angrenzender Bereiche, das von besonderer geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist.
1987 wurde für die Innenstadt im Zuge des städtebaulichen Rahmenplans die erste Erhaltungssatzung erlassen. 1994 wurde für die villenartige Bebauung an den Ausfallsstrassen Schützenstr., Grabauer Str., Hamburger Str., Bahnhofstr. und Lübecker Straße die 2. Erhaltungssatzung beschlossen.
Die Ratzeburger Strasse stellt als Ausfallstrasse nach Osten einen wesentlichen Stadteingangsbereich dar. Für dieses Gebiet wurde 2003 die 3. Erhaltungssatzung erlassen.

Satzungen


Zuständige Stelle:

Fachbereich Bauamt
Planung, Umwelt
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.de

Tel.: 04531 504-430

Öffnungszeiten:

Montag–Freitag

8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr

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