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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Kinderfest „Wir malen die Hude an”
Samstag,
31. Juli 2010
ab 10 Uhr

Hude
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Zircus Ubuntu
Samstag,
31. Juli 2010
bis
2. August 2010

im Kurpark
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Ferien-Halbzeit-Party
Samstag,
31. Juli 2010
ab 15 Uhr

am Poggensee
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Wohnmobilstellplatz
Der Wohnmobil- stellplatz ist vom 23.-30. August nicht anfahrbar/ nicht nutzbar.


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PendlerPortal
Logo vom PendlerPortalKostenloser Service, für die Bildung von
„Fahrgemein- schaften”
externer Link


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Bad Oldesloe Shop
Sie suchen ein Geschenk mit Bezug zur Stadt Bad Oldesloe? Sie möchten Ihren Bekannten ein Souvenir aus Bad Oldesloe mitbringen? Dann sind Sie hier genau richtig.
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Sie wollen zur Bauaufsicht der Stadt Bad Oldesloe? 

Die Bauaufsicht der Stadt Bad Oldesloe ist nur für das Stadtgebiet Bad Oldesloe (PLZ 23843) mit den zugehörigen Ortsteilen zuständig.

... oder wollen Sie zur Bauaufsicht des Kreises Stormarn? Ja? – Dann sind Sie hier falsch.
Die Bauaufsicht der Kreisverwaltung Stormarn sitzt auch in Bad Oldesloe – jedoch am Bahnhof, Mommsenstraße 14, Tel. 04531 160-0 – und ist zuständig für das Kreisgebiet (von Ammersbek über Glinde, Reinfeld bis Zarpen), mit Ausnahme der Städte Ahrensburg, Bad Oldesloe und Reinbek. mehr... (externer Link)

Was macht die Bauaufsicht? mehr...

Sie finden uns in der Ebene 8 des Verwaltungsgebäudes (ehemaliges Postgebäude)
Foto vom Stadthaus, Haupteingang, Zugang über den Marktplatz   Seiteneingang vom Stadthaus, barrierefrei, Zugang über den Parkplatz Hagenstraße
Eingang vom Markt und vom rückwärtigen Parkplatz (behindertengerecht).
Foto vom Flur zur Bauaufsicht mit Blick auf die Tür   Foto von den Türschildern der Bauaufsicht
Im Fahrstuhl drücken Sie auf die „4” oder gehen die Treppe ganz nach oben.
Die Büros der Bauaufsicht befinden sich hinter der „Milchglastür”.


 Formulare


Untere Bauaufsicht
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-905
E-Mail: info@badoldesloe.de

Bauberatung, Bauvoranfrage, Genehmigungsfreistellung, Bauantrag, Ausnahme- und Befreiungsantrag, Baukontrolle, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bauabnahme
Herr Müller                       Frau Eicke
Tel.: 04531 504-440        Tel.: 04531 504-441

Hausnummernfestsetzung, Registratur
Frau Krumbiegel
Tel.: 04531 504-413

Baulastenverzeichnis, gesetzliche Vorkaufsrechte
Frau Studtfeld
Tel.: 04531 504-414

Öffnungszeiten:

Montag 

  8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

Kommen Sie am besten schon zu uns, bevor Sie sich ein Grundstück kaufen
und fragen, ob Ihr Traumhaus auch wirklich auf diesem Grundstück gebaut werden darf.
Es könnte sein, dass das Baugesetzbuch, das Bauordnungsrecht oder ein Bebauungsplan nicht das erlauben, was Sie gerne hätten.
Auch wenn Sie schon ein Grundstück besitzen – eventuell schon bebaut – und dort einen An- oder Neubau planen, beraten wir Sie gerne bezüglich der Möglichkeiten.

Im Baugenehmigungsverfahren schalten wir – falls erforderlich oder vorgeschrieben — gegebenenfalls auch andere Abteilungen oder Behörden ein, deren Stellungnahmen wir speziell für Ihr Bauvorhaben benötigen, wie z. B. das Ordnungsamt, den Brand- Natur- und/oder Denkmalschutz, das Gesundheitsamt, die Heimaufsicht und andere mehr...

Eine Ausnahme gibt es allerdings.
Bei gewerblichen Bauten muss der Bauherr die zuständige Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (zuvor Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit-LGA, vormals Gewerbeaufsichtsamt-GAA ) in 23554 Lübeck, Schwartauer Landstr. 11 selbst einschalten.
Tel.: 0451 4706-02 – E-Mail: poststelle-hl@arbeitsschutz.uk-nord.de

Einen „normalen” Bauantrag reichen Sie bitte in zweifacher Ausfertigung pro Gebäude (oder Reihenhausscheibe bzw. Doppelhaushälfte) bei uns ein.
Müssen Fachbehörden eingeschaltet werden, geben Sie bitte pro Fachbehörde ein Antragsexemplar dazu.

Eine Genehmigungsfreistellung gem. § 68 der Landesbauordnung bedarf sämtlicher Bauvorlagen (Zeichnungen, Berechnungen etc.) wie ein Bauantrag, jedoch nur ein Exemplar pro Gebäude, bei Reihenhäusern eins pro Scheibe/Einheit, nicht nur eins pro Zeile. 

Den erforderlichen Entwässerungsantrag geben Sie bitte dreifach bei uns ab oder gleich bei den Stadtwerken in der Lübecker Str. 56, Bad Oldesloe.

Einen kleinen Irrtum bezüglich der Begriffe „Genehmigungsfreistellung” und „genehmigungsfrei” müssen wir noch aus dem Weg räumen.
Ab und zu erhalten wir Anrufe von Bauherren, die uns den Bau eines Carports, einer Garage oder eines Wintergartens „anzeigen” wollen, weil Sie gehört/gelesen hatten, dass Carports und Garagen genehmigungsfrei seien und bestimmte Bauten, z. B. Wintergärten, nur der Genehmigungsfreistellung (früher: Bauanzeige) bedürften.
Sie vermischen dabei leider Äpfel mit Birnen.

Carports/Garagen und Abstellräume sind zwar in Schleswig-Holstein genehmigungsfrei, aber nur, wenn sie bauplanungsrechtlich zulässig sind und bestimmte Maße nicht überschreiten.
Diese Maße sind neun Meter in der Länge über alles; d. h. von Dachkante zu Dachkante, (nicht von Pfosten zu Pfosten oder von Außenmauer zu Außenmauer) und 2,75 Meter in der Höhe (mittlere Wandhöhe an der Grenze).
„Bauplanungsrechtlich zulässig” bedeutet, dass ein Bebauungsplan nicht explizit verbietet, den Carport/die Garage z. B. im Vorgartenbereich aufzustellen.
Vorgärten sind aber in vielen Straßen tabu für Hochbauten.
Fragen Sie uns bitte, ob das auch für Ihr Grundstück gilt.

Will man zusätzlich zu Carport oder Garage noch einen zwei Meter hohen Sichtschutzzaun auf der Grenze errichten, so darf die Gesamtlänge von beidem neun Meter nicht überschreiten.
Das gilt auch, wenn zwischen Zaun und Carport/Garage eine Lücke ist.

Seit 2009 sind übrigens Terrassenüberdachungen zu ebener Erde in einer Tiefe von höchstens drei Metern bei einer maximalen Gesamtfläche von 30 m² genehmigungsfrei. Das gilt auch bei Reihenhäusern.

Wintergartenanbauten hingegen gelten als Wohnraumerweiterung und unterliegen immer einem Verfahren.
In einem Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen der Bauaufsicht alle Unterlagen wie bei einem „normalen“ Bauantrag vorgelegt werden.
Dieses Verfahren kann nur gewählt werden, wenn das Baugrundstück im Bereich eines rechtverbindlichen Bebauungsplanes liegt und der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt, das heißt, Mitglied der Architekten- und Ingenieurkammer ist.

Ein kleiner Rat bei Bauvorhaben an der Grenze...
Was immer Sie auch planen:
Stellen Sie sich einfach vor, Sie wohnten auf der anderen Seite Ihrer Grundstücksgrenze und müssten auf das schauen, was Sie gebaut haben!
 

Ärger vermeiden!
Da ist dann noch die Sache mit den Hütten, Gartenhäusern, -häuschen, -lauben oder wie auch immer sie heißen.
Die sind nämlich nicht überall erlaubt – ebenso wenig wie Sichtschutzzäune – insbesondere nicht in den Vorgärten der Neubaugebiete. Auch Vorgaben über die Art der Einfriedung (Zaun, Hecke) kann es geben.
Wenn dann die Aufforderung zum Abbau kommt, ist der Bauherr oft empört, erschüttert, traurig, verzweifelt..., ganz nach Temperament.
Auch der Bauaufsicht macht es keinen großen Spaß, Bürgern Kummer zu bereiten.
Doch das „Ding” muss weg, da hilft nichts. Bitte fragen Sie uns vorher!

Weitere Informationen rund um das Thema Bauen
(Kreis Stormarn, externer Link)

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