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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Rauchwarnmelder retten Leben 

Warum sie erforderlich sind, werden sich diejenigen nicht mehr fragen; die in der letzten Zeit von den tragischen Todesfällen im Zusammenhang mit Bränden gehört oder gelesen haben.
Wo sie erforderlich sind, gibt die Landesbauordnung vor:
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und gewartet werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Nicht nur Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind hier gemeint; auch Einfamilienhäuser, Reihenhäuser etc. sind Wohnungen.

Wann sie erforderlich sind, gibt ebenfalls die Landesbauordnung vor:
Bei Neubauten sofort. Bei bestehenden Wohnungen/Häusern gewährt der Gesetzgeber eine Frist zum Nachrüsten bis zum 31.12.2009.
Nach der ab dem 1. Mai 2009 in Kraft tretenden neuen Landesbauordnung wird die Frist bis zum 31.12. 2010 verlängert. Dabei wird auch die Verantwortlichkeit geregelt:
Die Pflicht zum Einbau liegt beim Wohnungs- oder Hauseigentümer, die zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft geht auf den Mieter (rechtlich: Besitzer) über, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Die Stadt rät dringend allen Wohnungs- und Hauseigentümern, - unabhängig von Fristen und Rechtslage – Rauchmelder sofort anzubringen; denn 9 von 10 Brandopfer sterben nicht durch die Flammen, sondern an einer Rauchgasvergiftung.

Wichtig beim Kauf von Rauchwarnmeldern ist das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer, die Angabe „EN 14604” und das Prüfzeichen. Es gibt passende Batterien, die über eine Lebensdauer von bis zu 10 Jahren verfügen sollen und damit den Unterhaltungsaufwand minimieren.
Weitere gute Hinweise findet man auch auf folgenden Websites:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/ (externer Link) oder http://www.feuerwehr-badoldesloe.org(externer Link)
Sie können sich bei Fragen jederzeit gern auch an die Feuerwehr oder die Bauaufsicht bei der Stadtverwaltung wenden.


Untere Bauaufsicht
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-905
E-Mail: info@badoldesloe.de

Frau Eicke
Tel.: 04531 504-440
Frau Müller
Tel.: 04531 504-441

Öffnungszeiten:

Montag 

8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

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