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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


3. Eiszeit im Kurpark
Samstag,
11. Feb. 2012
bis
Sonntag,
12. Feb. 2012


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Gospel-Workshop-Konzert
Samstag,
11. Feb. 2012
19 Uhr
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Krimilesung mit Cello-Begleitung
Mittwoch,
15. Feb. 2012
19.30 Uhr

im Bürgerhaus
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DANCE MASTERS! Best Of Irish Dance

Samstag,
18. Feb. 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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2. Angebotsbörse „Ganztagsschulen”
Mittwoch,
7. März 2012
19.30 Uhr

in der Mensa
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Ausbildung zur HauswirtschaftlerIn
Einjährige Ausbildung als staatlich
geprüfte(r) HauswirtschaftlerIn

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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Was macht die Bauaufsicht?

Unsere zentrale Aufgabe liegt in der Bearbeitung von Bauanträgen und Genehmigungsfreistellungen und der Erteilung von Baugenehmigungen, Genehmigungsfreistellungen und Vorbescheiden, Befreiungen und Ausnahmen.
Wir erteilen auch Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und tragen Baulasten ein.

Neben Bauzustandsbesichtigungen und Baukontrollen mit Höhenabnahmen und Verfolgung von Baurechtswidrigkeiten, gehören Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Abnahme zu unseren Aufgaben.

Ein weiterer Schwerpunkt im Tätigkeitsbereich der Bauaufsicht liegt in der Information und fachkundigen Beratung von Architekten und Bauherrn.
In der Registratur der Bauaufsicht werden die Bauanträge erfasst, die Akten des genehmigten Bestandes verwaltet.


Unsere Aufgaben lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:

  1. Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
    Wenn ein Bauvorhaben realisiert werden soll, muss es zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung mit öffentlichen Bestimmungen abgeglichen werden. Darunter ist z. B. die Standsicherheit von Gebäuden, die Vorschriften über den Brandschutz sowie die Vorschriften über die Mindestabstände zwischen baulichen Anlagen (Abstandsflächen) zu verstehen. Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und in den Sonderbauverordnungen geregelt.

  2. Vollzug städtebaulicher Planungen
    Die Beurteilung der städtebaulichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens wird im bauaufsichtlichen Verfahren geprüft.

  3. Vollzug von Vorschriften aus weiteren Fachgesetzen
    Eine sehr große Anzahl von Vorschriften, z. B. Denkmal-, Immissionsschutz-, Straßen- und Umweltrecht, enthalten ebenfalls Anforderungen an das Bauen. Der Vollzug dieser Vorschriften aus dem sog. Baunebenrecht unterliegt ebenfalls der Bauaufsicht.
    Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsicht sind die unteren Bauaufsichtsbehörden. Jede Stadt über 20.000 Einwohner verfügt über eine eigene Bauaufsichtsbehörde. Für Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner nehmen die zuständigen Kreise die Aufgaben der Bauaufsicht wahr.

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