Unsere zentrale Aufgabe liegt in der Bearbeitung von Bauanträgen und Genehmigungsfreistellungen und der Erteilung von Baugenehmigungen, Genehmigungsfreistellungen und Vorbescheiden, Befreiungen und Ausnahmen.
Wir erteilen auch Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und tragen Baulasten ein.
Neben Bauzustandsbesichtigungen und Baukontrollen mit Höhenabnahmen und Verfolgung von Baurechtswidrigkeiten, gehören Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Abnahme zu unseren Aufgaben.
Ein weiterer Schwerpunkt im Tätigkeitsbereich der Bauaufsicht liegt in der Information und fachkundigen Beratung von Architekten und Bauherrn.
In der Registratur der Bauaufsicht werden die Bauanträge erfasst, die Akten des genehmigten Bestandes verwaltet.
Unsere Aufgaben lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:
Vollzug von Vorschriften aus weiteren Fachgesetzen
Eine sehr große Anzahl von Vorschriften, z. B. Denkmal-, Immissionsschutz-, Straßen- und Umweltrecht, enthalten ebenfalls Anforderungen an das Bauen. Der Vollzug dieser Vorschriften aus dem sog. Baunebenrecht unterliegt ebenfalls der Bauaufsicht.
Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsicht sind die unteren Bauaufsichtsbehörden. Jede Stadt über 20.000 Einwohner verfügt über eine eigene Bauaufsichtsbehörde. Für Städte und Gemeinden unter 20.000 Einwohner nehmen die zuständigen Kreise die Aufgaben der Bauaufsicht wahr.