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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Kinderfest „Wir malen die Hude an”
Samstag,
31. Juli 2010
ab 10 Uhr

Hude
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Zircus Ubuntu
Samstag,
31. Juli 2010
bis
2. August 2010

im Kurpark
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Ferien-Halbzeit-Party
Samstag,
31. Juli 2010
ab 15 Uhr

am Poggensee
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Wohnmobilstellplatz
Der Wohnmobil- stellplatz ist vom 23.-30. August nicht anfahrbar/ nicht nutzbar.


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PendlerPortal
Logo vom PendlerPortalKostenloser Service, für die Bildung von
„Fahrgemein- schaften”
externer Link


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Bad Oldesloe Shop
Sie suchen ein Geschenk mit Bezug zur Stadt Bad Oldesloe? Sie möchten Ihren Bekannten ein Souvenir aus Bad Oldesloe mitbringen? Dann sind Sie hier genau richtig.
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Beglaubigungen

Das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe beglaubigt

  • Abschriften von Urkunden und anderen Schriftstücken, die durch Behörden des Kreises Stormarn ausgestellt wurden
  • Abschriften von Urkunden und anderen Schriftstücken, wenn die Urschrift von einer anderen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
  • Sonderregelungen gelten bei Unterschriften. Diese dürfen nur beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist

Bitte beachten sie:
Ablichtungen von Personenstandsurkunden dürfen nur im Standesamt beglaubigt werden, und zwar  nur von derjenigen Standesbeamtin bzw. Standesbeamten, die oder der das jeweilige Personenstandsbuch führt.

Notwendige Unterlagen:

  • das Original mit Kopie(n)

Gebühren:

Beglaubigungen von Kopien,  pro Schriftstück: 3 €
Beglaubigungen von Unterschriften, pro Unterschrift: 3 €
Kopie, pro Blatt: 0,50 €

Zeugnisse von Oldesloer Schülerinnen und Schülern die in Bad Oldesloe gemeldet sind, werden kostenfrei beglaubigt.

Rechtliche Grundlagen:
§ 91 (Beglaubigung von Schriftstücken und Negativen) und § 92 (Beglaubigung von Unterschriften) des Landesverwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein und die Landesverordnung zur Bestimmung der zur Beglaubigung befugten Behörden vom 16. Dezember 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 513)


Zuständige Stelle:

Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag 8–16 Uhr
Mittwoch 7–12 Uhr
Donnerstag 8–18 Uhr
Freitag 8–12 Uhr

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