Der Wohnmobil- stellplatz ist vom 23.-30. August nicht anfahrbar/ nicht nutzbar.mehr... |

jeden 1. + 3. Freitag im Monat,14–18 Uhr Anmeldung unter Tel. 04531 504-0 mehr... |

Sie suchen ein Geschenk mit Bezug zur Stadt Bad Oldesloe? Sie möchten Ihren Bekannten ein Souvenir aus Bad Oldesloe mitbringen? Dann sind Sie hier genau richtig.mehr... |

Das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe beglaubigt
Bitte beachten sie:
Ablichtungen von Personenstandsurkunden dürfen nur im Standesamt beglaubigt werden, und zwar nur von derjenigen Standesbeamtin bzw. Standesbeamten, die oder der das jeweilige Personenstandsbuch führt.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Beglaubigungen von Kopien, pro Schriftstück: 3 €
Beglaubigungen von Unterschriften, pro Unterschrift: 3 €
Kopie, pro Blatt: 0,50 €
Zeugnisse von Oldesloer Schülerinnen und Schülern die in Bad Oldesloe gemeldet sind, werden kostenfrei beglaubigt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 91 (Beglaubigung von Schriftstücken und Negativen) und § 92 (Beglaubigung von Unterschriften) des Landesverwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein und die Landesverordnung zur Bestimmung der zur Beglaubigung befugten Behörden vom 16. Dezember 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 513)
Zuständige Stelle:
Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8–16 Uhr Mittwoch 7–12 Uhr Donnerstag 8–18 Uhr Freitag 8–12 Uhr