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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


3. Eiszeit im Kurpark
Samstag,
11. Feb. 2012
bis
Sonntag,
12. Feb. 2012


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Gospel-Workshop-Konzert
Samstag,
11. Feb. 2012
19 Uhr
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Krimilesung mit Cello-Begleitung
Mittwoch,
15. Feb. 2012
19.30 Uhr

im Bürgerhaus
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DANCE MASTERS! Best Of Irish Dance

Samstag,
18. Feb. 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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2. Angebotsbörse „Ganztagsschulen”
Mittwoch,
7. März 2012
19.30 Uhr

in der Mensa
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Ausbildung zur HauswirtschaftlerIn
Einjährige Ausbildung als staatlich
geprüfte(r) HauswirtschaftlerIn

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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Fundbüro
Beim städtischen Fundbüro werden jährlich etwa 80 Fahrräder und weitere Gegenstände (Schmuck, Uhren, Bekleidung, Portmonees, Handys, etc.) abgegeben oder gemeldet. Das Fundbüro ist für den Bereich der Stadt Bad Oldesloe zuständig. Auch die bei der Polizei, dem Hallenbad oder den Busunternehmen abgegebenen Gegenstände werden hierher weitergeleitet.

Gebühren:
Bei Abgabe eines gefundenen Gegenstandes werden keine Gebühren erhoben

Fundanzeigen:
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.

Aufbewahrungsfristen/Versteigerung:
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erhalten. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.

Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 € und 3 % bei einem Wert über 500 €.

Fahrräder:
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass man die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer kennt.
 

Notwendige Unterlagen:
Bei Verlustbescheinigungen für Fahrräder ist die Beschreibung, ggf. Eigentumsnachweis, falls vorhanden, ausgefüllter Vordruck der Versicherung, mitzubringen.


Rechtliche Grundlagen:
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches


Zuständige Stelle:

Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323

Öffnungszeiten:

Montag 8–16 Uhr
Mittwoch 7–12 Uhr
Donnerstag 8–18 Uhr
Dienstag und Freitag 8–12 Uhr

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