|

Personalausweis – Kinderreisepass – Reisepass
Personalausweis
Seit 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale.
Der neue Personalausweis bietet die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt” in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.personalausweisportal.de (externer Link)
Die Ausweispflicht beginnt mit 16 Jahren – dies gilt nicht für Personen, die einen gülitgen Reisepass besitzen.
Personalausweise sind für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre gültig und für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wird kurzfristig ein neuer Ausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.
Zur Antragsstellung muß der Ausweisbewerber für die erforderliche Unterschrift und Identitätsüberprüfung persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Bitte bringen Sie folgenden Unterlagen mit:
siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei (externer Link)
Personalausweis (unter 24 Jahre)
22,80 €
Personalausweis (über 24 Jahre)
28,80 €
vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis
10 €
Bitte beachten Sie:
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert mindestens zwei bis drei Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Ausweis rechtzeitig vor Ablauf. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Kinderreisepass (Kinderausweis)
Für Deutsche im Alter bis zu 12 Jahren ist ein Kinderreisepass als Passersatz zugelassen. Über die genauen Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt (externer Link).
Bei der Ausstellung müssen in der Regel beide Elternteile erscheinen und sich ausweisen. Allein Sorgeberechtigte müssen außerdem über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen.
Jeder Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt. Die Größe des Kindes und die Augenfarbe werden eingetragen.
Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, er kann maximal bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Achtung: eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Pass vor Ablauf im Bürgerbüro vorgelegt wird.
Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht.
Wurde bereits ein Kinderreisepass für ein Baby oder ein Kleinkind mit einem Lichtbild ausgestellt, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden. Dabei kann die Größe des Kindes und die Augenfarbe berichtigt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
| Neuausstellung | 13 € |
| Verlängerung | 6 € |
| Einbringung eines neuen Passbildes | 6 € |
Bitte beachten Sie:
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.
Reisepass, ePass
Am 1. November 2005 führte die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten ein. Rechtsgrundlage ist eine am 18. Januar 2005 in Kraft getretene EG-Verordnung. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip digital gespeichert. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Beantragung eines ePasses keine Fingerabdrücke abgeben.
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Dies gilt nicht im Verkehr mit bestimmten ausländischen Staaten. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (externer Link).
Reisepässe sind für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre gültig und für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wird kurzfristig ein neuer Reisepass benötigt, kann in Verbindung mit dem neuen Antrag ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass sofort ausgestellt werden. Dieser ist ein Jahr gültig. Eine Einreise z. B in die USA ist mit diesem Reisepass nicht möglich. Bitte informieren Sie sich bei Auswärtigen Amt(externer Link).
Expresspässe:
Es besteht die Möglichkeit über ein Expressverfahren den Reisepass innerhalb von 72 Stunden nach Antragsstellung zu erhalten, wenn die Antragstellung am gleichen Tage bis 11 Uhr erfolgt ist. Eine absolute Gewähr wird nicht übernommen.
Zur Antragsstellung muß der Ausweisbewerber für die erforderliche Unterschrift und Identitätsüberprüfung persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
| Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr | 37,50 € |
| Reisepass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr | 59 € |
| Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses – zusätzlich |
26 € |
| Aufschlag für einen 48-seitigen Reisepass – zusätzlich | 22 € |
| Aufschlag für einen Expresspass – zusätzlich |
32 € |
Bitte beachten Sie: Der Reispass wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert etwa vier bis sechs Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Pass rechtzeitig vor Ablauf. Eine Verlängerung ist nicht möglich!
Zuständige Stelle:
Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323
Öffnungszeiten:
Montag 8–16 Uhr Mittwoch 7–12 Uhr Donnerstag 8–18 Uhr Dienstag und Freitag 8–12 Uhr