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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


Kinderkarneval
Sonntag,
5. Feb. 2012
15 bis 18 Uhr

in der Schützenhalle
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DANCE MASTERS! Best Of Irish Dance
Donnerstag,
9. Feb. 2012
19.30 Uhr
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Gospel-Workshop-Konzert
Samstag,
11. Feb. 2012
19 Uhr
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Krimilesung mit Cello-Begleitung
Mittwoch,
15. Feb. 2012
19.30 Uhr

im Bürgerhaus
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

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Personalausweis – Kinderreisepass – Reisepass

Personalausweis
Seit 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale.
Der neue Personalausweis bietet die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt” in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.personalausweisportal.de (externer Link)

Die Ausweispflicht beginnt mit 16 Jahren – dies gilt nicht für Personen, die einen gülitgen Reisepass besitzen.

Personalausweise sind für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre gültig und für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wird kurzfristig ein neuer Ausweis benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.

Zur Antragsstellung muß der Ausweisbewerber für die erforderliche Unterschrift und Identitätsüberprüfung persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Bitte bringen Sie folgenden Unterlagen mit:

  • ein aktuelles Passfoto, Größe 35 × 45 mm,
    siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei (externer Link)
  • alten Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass – bei 1. Beantragung zusätzlich die Geburtsurkunde
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweise (Kopie ist auch möglich) – bei Alleinerziehenden einen entsprechenden Nachweis z. B. Sorgerechtsbescheid. Bei der Beantragung muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.

Gebühren
Personalausweis (unter 24 Jahre) 22,80 €
Personalausweis (über 24 Jahre) 28,80 €
vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis   10 €

Bitte beachten Sie:
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert mindestens zwei bis drei Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Ausweis rechtzeitig vor Ablauf. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

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Kinderreisepass (Kinderausweis)
Für Deutsche im Alter bis zu 12 Jahren ist ein Kinderreisepass als Passersatz zugelassen. Über die genauen Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt (externer Link).
Bei der Ausstellung müssen in der Regel beide Elternteile erscheinen und sich ausweisen. Allein Sorgeberechtigte müssen außerdem über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen.

Jeder Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt. Die Größe des Kindes und die Augenfarbe werden eingetragen.

Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, er kann maximal bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Achtung: eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Pass vor Ablauf im Bürgerbüro vorgelegt wird.

Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht.

Wurde bereits ein Kinderreisepass für ein Baby oder ein Kleinkind mit einem Lichtbild ausgestellt, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden. Dabei kann die Größe des Kindes und die Augenfarbe berichtigt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Bei der Erstausstellung Geburtsurkunde des Kindes
  • Ansonsten: Vorlage des alten Kinderausweises bzw. Kinderreisepasses
  • Beide Elternteile müssen mit Ausweis erscheinen – oder die Antragstellung kann auch durch ein Elternteil erfolgen, wenn eine Einverständniserklärung (schriftliche Erklärung und Ausweis) des anderen Elternteils vorliegt und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben nicht bestehen.
  • Ggf. Nachweis über Sorgeberechtigung
  • ein aktuelles Passfoto, Größe 35 × 45 mm, biometrisch
    siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei (externer Link)
  • ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind für die erforderliche Unterschrift anwesend sein

Gebühren
Neuausstellung 13 €
Verlängerung   6 €
Einbringung eines neuen Passbildes   6 €

Bitte beachten Sie:
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.

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Reisepass, ePass
Am 1. November 2005 führte die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten ein. Rechtsgrundlage ist eine am 18. Januar 2005 in Kraft getretene EG-Verordnung. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip digital gespeichert. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Beantragung eines ePasses keine Fingerabdrücke abgeben.

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen. Dies gilt nicht im Verkehr mit bestimmten ausländischen Staaten. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (externer Link).

Reisepässe sind für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre gültig und für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wird kurzfristig ein neuer Reisepass benötigt, kann in Verbindung mit dem neuen Antrag ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass sofort ausgestellt werden. Dieser ist ein Jahr gültig. Eine Einreise z. B in die USA ist mit diesem Reisepass nicht möglich. Bitte informieren Sie sich bei Auswärtigen Amt(externer Link).

Expresspässe:
Es besteht die Möglichkeit über ein Expressverfahren den Reisepass innerhalb von 72 Stunden nach Antragsstellung zu erhalten, wenn die Antragstellung am gleichen Tage bis 11 Uhr erfolgt ist. Eine absolute Gewähr wird nicht übernommen.

Zur Antragsstellung muß der Ausweisbewerber für die erforderliche Unterschrift und Identitätsüberprüfung persönlich im Bürgerbüro erscheinen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde (Erforderlich nur bei Erstausstellung und bei Verlust eines Reisepasses, der von einer auswärtigen Meldebehörde ausgestellt wurde.)
  • ein aktuelles Passfoto, Größe 35 × 45 mm, biometrisch
    siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei (externer Link)
  • Den alten Reisepass (nicht bei Erstausstellung oder Verlust)
  • Bei der Antragstellung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (§ 1629 BGB).
    Die Zustimmung kann erfolgen:
    a) Durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis.
    b) Durch Erscheinen eines Sorgerberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberchtigten.
    c) Gegebenenfalls Nachweis über Sorgeberechtigung.
    d) Wichtiger Hinweis: Das Kind muss anwesend sein.

Gebühren
Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 €
Reisepass ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 59 €
Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren
Reisepasses – zusätzlich
26 €
Aufschlag für einen 48-seitigen Reisepass – zusätzlich 22 €
Aufschlag für einen Expresspass – zusätzlich

32 €


Bitte beachten Sie: Der Reispass wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert etwa vier bis sechs Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Pass rechtzeitig vor Ablauf. Eine Verlängerung ist nicht möglich!


Zuständige Stelle:

Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323

Öffnungszeiten:

Montag 8–16 Uhr
Mittwoch 7–12 Uhr
Donnerstag 8–18 Uhr
Dienstag und Freitag 8–12 Uhr

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