suchen


Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


Kinderkarneval
Sonntag,
5. Feb. 2012
15 bis 18 Uhr

in der Schützenhalle
mehr...


DANCE MASTERS! Best Of Irish Dance
Donnerstag,
9. Feb. 2012
19.30 Uhr
mehr...


Gospel-Workshop-Konzert
Samstag,
11. Feb. 2012
19 Uhr
mehr...


Krimilesung mit Cello-Begleitung
Mittwoch,
15. Feb. 2012
19.30 Uhr

im Bürgerhaus
mehr...


Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
mehr...


Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Kraftfahrzeugangelegenheiten
Außerbetriebsetzung mit OD-Kennzeichen
 

Persönliches Erscheinen oder Vollmacht
Bearbeitung erfolgt direkt

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 bzw. Fahrzeugschein und Brief
  • Kennzeichenschild/er
  • gültiger Hauptuntersuchunges(HU)-Bericht, falls vorhanden
  • gültiger Abgasuntersuchungs(AU)-Bericht, falls vorhanden
  • ggf. Verwertungsnachweis
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

  •   6,20 €: Kfz-Außerbetriebsetzung OD alte Papiere
  •   5,90 €: Kfz-Außerbetriebsetzung OD neue Papiere
  • 11,30 €: Kfz-Außerbetriebsetzung ausw. alte Papiere
  • 11,00 €: Kfz-Außerbetriebsetzung ausw. neue Papiere
  •   5,10 €: Vorlage Verwertungsnachweis und gleichzeitig AB
  • 10,20 €: Vorlage Verwertungsnachweis bereits AB

Rechtliche Grundlagen:

§14 und § 15 Fahrzeugverordnung

 

Änderung der Fahrzeugpapiere wegen Umzug innerhalb OD-Kennzeichen 
(Umzug innerhalb des Kreises Stormarn) 


Persönliches Erscheinen oder Vollmacht
Bearbeitung erfolgt direkt

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 bzw. Fahrzeugschein und Brief
  • gültiger Hautpuntersuchungs(HU)-Bericht erforderlich
  • gültiger Abgasuntersuchungs(AU)-Bericht erforderlich
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 11,70 € (neue Papiere - Zulassungsbescheinigung)
              11,00 € (alte Papiere - Fahrzeugschein)

Rechtliche Grundlagen:

§ 13 Abs. 1 Ziff. 1 Fahrzeugverordnung



Hinweis: Leider ist eine Abwicklung im Bürgerbüro zurzeit nicht möglich.
Wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle in Bad Oldesloe (externer Link)

Zuständige Stelle:

Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323

Öffnungszeiten:

Montag 8–16 Uhr
Mittwoch 7–12 Uhr
Donnerstag 8–18 Uhr
Dienstag und Freitag 8–12 Uhr

zurück...