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Die Gewerbesteuer (GewSt) ist die wichtigste direkte Einnahmequelle der Kommunen. Die Gewerbesteuer ist von den ortsansässigen Gewerbebetrieben zu entrichten. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Die Gewerbesteuer wird aufgrund von gewährten Freibeträgen für natürliche Personen und Personengesellschaften erst ab einem jährlichen Gewinn von ca. 24.500 EUR erhoben.
Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Eine ertragsunabhängige Besteuerung zeigt sich in den Gewinnhinzurechnungen, die bestimmte Finanzierungskosten in die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage einbeziehen. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde diese substanzbesteuernde Komponente ausgeweitet, um das Gewerbesteueraufkommen zu verstetigen.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach den erzielten Erträgen und der Höhe des arbeitenden Betriebskapitals.
Berechnet wird die Gewerbesteuer in zwei Schritten:
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgestellt. Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen.
Dieser deutschlandweit einheitliche Steuermessbetrag, beziehungsweise der Zerlegungsanteil, wird dann von der Gemeinde mit einem von ihr festgesetzten Hebesatz multipliziert und als Gewerbesteuer erhoben.
Der Bund und die Länder werden mit einer Umlage von derzeit rund 15 Prozent am Gewerbesteueraufkommen beteiligt.
In Bad Oldesloe gilt folgender Hebesatz:
Gewerbesteuer – 350 v.H.
Zahlung
Gewerbesteuervorauszahlungen sind grundsätzlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
Es besteht die Möglichkeit eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Dazu wird die Originalunterschrift benötigt, eine telefonische Erteilung einer Einzugsermächtigung ist leider nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.
Zuständige Stelle:
Fachbereich Finanzen
Allgemeine Finanzwirtschaft
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-212
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr