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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Grundsteuer

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine ertragsunabhängige Real- und Objektsteuer, die ohne Rücksicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers festgesetzt wird.

Stadtansicht aus der Luft


Es gibt zwei Grundsteuerarten – Grundsteuer „A” und Grundsteuer „B”

Grundsteuer A
Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer B
Für die Grundstücke – (bebaute und unbebaute Grundstücke)


Besteuerungsgrundlage

Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit abgeleitet wird. Die Ermittlung des Einheitswertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen ausschließlich durch das zuständige Finanzamt (Finanzamt Stormarn). An die vom Finanzamt festgestellte Besteuerungsgrundlage ist die Stadt zwingend gebunden.

Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt eigenverantwortlich im Rahmen der Haushaltssatzung festgelegt wird.

In Bad Oldesloe gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A – 350 v.H.

Grundsteuer B – 370 v.H.

Zahlung
Die Grundsteuer wird in vier gleichen Raten fällig.
Zahlungstermine sind: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres. Es besteht auch die Möglichkeit, die Grundsteuer nur einmal jährlich zu zahlen. Dies hat dann zum 01.07. eines Jahres zu erfolgen. Der formlose Antrag zur Umstellung  muss schriftliche gestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Dazu wird die Originalunterschrift benötigt, eine telefonische Erteilung einer Einzugsermächtigung ist leider nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.

Neuerwerb
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer (d. h. sie wird immer für ein ganzes Jahr festgesetzt), sie wird demjenigen zugerechnet, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundstückes/Eigentumswohnung ist.
Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen innerhalb eines Jahres werden vom Grundsteuerrecht nicht berücksichtigt.
Die Stadt kann eine Eigentumsveränderung erst dann vornehmen, wenn vom Finanzamt ein Einheitswertbescheid für den neuen Eigentümer vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der zum jetzigen Zeitpunkt eingetragene Eigentümer weiterhin Zahlungspflichtiger.

Steuerbescheid
Der vorliegende Grundsteuerbescheid gilt bis zum Erhalt eines neuen Bescheides auch für die Folgejahre.


Zuständige Stelle:

Fachbereich Finanzen
Allgemeine Finanzwirtschaft
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-212

Öffnungszeiten:

Montag–Freitag

8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr





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