Am 01.11.2010 wird in Deutsch-land der neue Personalausweis im Scheckkartenformat einge-führt. Weitere Informationen über die Neuerungen...... finden Sie hier |

Sonntag,12. Sept. 2010 15 Uhr Treffpunkt: Parkplatz Bürgerpark, beim Stadtplan mehr... |

jeden 1. + 3. Freitag im Monat,14–18 Uhr Anmeldung unter Tel. 04531 504-0 mehr... |

Sie suchen ein Geschenk mit Bezug zur Stadt Bad Oldesloe? Sie möchten Ihren Bekannten ein Souvenir aus Bad Oldesloe mitbringen? Dann sind Sie hier genau richtig.mehr... |

Definition Gewerbe:
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf eine gewisse Dauer ausgeübte Tätigkeit.
Kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung:
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind z. B. Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Weinbau), Fischerei, Bergbau, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer Steuerberater, Ingenieure, Ärzte, Heilberufe, Künstler, Unterrichtswesen, Erziehung von Kinder gegen Entgelt, die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Anzeigepflichtig sind:
Gewerbeanmeldung
Der Beginn eines Gewerbes in Bad Oldesloe ist gleichzeitig bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Dies gilt für selbständige Gewerbetreibende/ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle (bei Neuerrichtung, bei Übernahme oder bei Verlegung von einem anderen Meldebereich nach Bad Oldesloe). Der Eintritt in eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) ist ebenfalls anzumelden.
Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler-, Baubetreuer-, Reise-, Taxen- oder Gaststättengewerbe) oder ein Handwerk betreiben will, hat bei der Anzeige die entsprechende Erlaubnis zu beantragen oder nachzuweisen bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.
Sie können das entsprechende Formular am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Aus rechtlichen Gründen kann die Gewerbe-Anzeige nicht als E-Mail erfolgen, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.
Sie brauchen folgende Unterlagen:
Gebühren, Kosten
Gewerbeanmeldung je Anzeige: 20 €
Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55c Gewerbeordnung (GewO)
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbes innerhalb des Meldebereiches Bad Oldesloe sowie der Wechsel/Änderung oder die Erweiterung des Gegenstandes muss gleichzeitig bei unserer Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Gebühren, Kosten
Gewerbeummeldung: 20 €
Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes (auch bei Verlegung in einen anderen Meldebereich) sowie der Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG ist unserer Ordnungsbehörde gleichzeitig anzuzeigen.
Sie brauchen folgende Unterlagen:
Gebühren, Kosten
Gewerbeabmeldung: kostenlos
Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)
Informationen zu Auskünfte aus dem Gewerberegister hier...
Zuständige Stelle:
Fachbereich Bürgeramt
Gewerbeamt
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-340 + 344
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr