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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Hunde in Bad Oldesloe
Rücksicht und gutes Benehmen schaffen Verständnis.

6 Regeln für verantwortungsbewusste Hundehaltung

  1. Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er andere Bürger/innen und Tiere nicht belästigt.


  2. Lassen Sie Ihren Hund auf Krankheitserreger untersuchen und regelmäßig impfen.


  3. Lassen Sie Ihren Hund nicht frei umher laufen. Halten Sie ihn fern von Spielplätzen, Liegewiesen und Badestränden.


  4. Achten Sie darauf, dass Ihr Hund nur auf geeigneten Stellen sein „Geschäft” erledigt und entsorgen Sie den Hundekot umgehend.


  5. Melden Sie Ihren Hund steuerlich an. Mehr...


  6. Auch wenn in Bad Oldesloe kein genereller Leinenzwang herrscht und der Hund zuverlässig gehorcht, sollte er zumindest an unübersichtlichen Stellen angeleint geführt werden und folgendes beachtet werden:

Rechtliche Rahmenbedingungen der Hundehaltung

  1. Kotentfernung
    Hundeführerinnen und Hundeführer sind verpflichtet, unverzüglich den Kot ihrer Hunde zu entfernen.
    Grundlagen: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein, Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Oldesloe

  2. Allgemeine Aufsichtspflicht
    Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf einen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher im Sinne des vorstehenden Satzes zu führen.
    Für das Halten und Führen gefährlicher Hunde gelten besondere Pflichten. Erwähnt sei hier die Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis ist z. B. nur zu erteilen, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten des gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Einzelheiten können beim Ordnungsamt unter den Telefonnummern 04531 504-343 erfragt werden.
    Grundlage: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG)

  3. Halsbandpflicht
    Hunden sind außerhalb des befriedeten Besitztums ein Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit einer Kennzeichnung anzulegen, aufgrund derer die Hundehalterin oder der Hundehalter ermittelt werden kann.
    Grundlage: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG)

  4. Hundesteuermarke
    Die Steuermarke muss dem Hund zusätzlich zu der unter 3. genannten Kennzeichnung bei jedem Verlassen des privaten Grundbesitzes oder der Wohnung angelegt werden.
    Grundlage: Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung einer Hundesteuer

  5. Mitnahmeverbot
    Hunde dürfen nicht mitgenommen werden:
    • in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser,
    • in Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume
    • in Badeanstalten sowie auf Badeplätze, Kinderspielplätze und Liegewiesen.
    Grundlage: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG)

  6. Leinenzwang
    Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
    • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen
       Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
    • bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen, in Fluren
       oder in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen
    • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen,
       Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
    • in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-,
       Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener
       Hundeauslaufgebiete
    • in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
    • in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen, auf Friedhöfen
    • auf Märkten und Messen
    Grundlagen: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG), Landeswaldgesetz

  7. Gefährliche Hunde
    S. Ziffer 2 „Allgemeine Aufsichtspflicht“

  8. Ausnahmen
    Ausnahmen vom Leinenzwang und Mitnahmeverbot gibt es für Diensthunde von Behörden, Hunde des Such- und Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung. soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden.
    Grundlage: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG)

  9. Regelverstöße
    Verstöße gegen die Allgemeine Aufsichtspflicht, den Leinenzwang, das Mitnahmeverbot und gegen die Kotentfernungspflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden.
    Grundlagen: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG), Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Oldesloe

Informationen über Hundesteuer finden Sie hier...


Zuständige Stelle:

Fachbereich Bürgeramt
Ordnungsamt
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-343

Öffnungszeiten:

Montag–Freitag

8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr


 

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