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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


Neuer Ausweis
Am 01.11.2010 wird in Deutsch-land der neue Personalausweis im Scheckkartenformat einge-führt. Weitere Informationen über die Neuerungen...
... finden Sie hier


Großer Flohmarkt
Sonntag,
12. Sept. 2010
ab 9 Uhr
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„Historischer Rundgang durch das alte Oldesloe”
Treffpunkt am Stadtplan - ExerSonntag,
12. Sept. 2010
15 Uhr

Treffpunkt: Parkplatz Bürgerpark, beim Stadtplan
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Chorkonzert „Bleibe bei mir Herr”
Samstag,
12. September
18 Uhr
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Magic Kitchen – Die verhexte Kürbis-Kochshow

Freitag,
24. September
20 Uhr

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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


PendlerPortal
Logo vom PendlerPortalKostenloser Service, für die Bildung von
„Fahrgemein- schaften”
externer Link


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Bad Oldesloe Shop
Sie suchen ein Geschenk mit Bezug zur Stadt Bad Oldesloe? Sie möchten Ihren Bekannten ein Souvenir aus Bad Oldesloe mitbringen? Dann sind Sie hier genau richtig.
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Sondernutzungen bei der Stadt Bad Oldesloe

Wenn Sie eine öffentliche Fläche (wie z. B. Straße, Gehweg, Platz) „über den Gemeindegebrauch hinaus” nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bad Oldesloe.

Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise das Aufstellen von Waren, Informationsständen, Containern, Tischen und Stühlen, Gerüsten, Verteilen von Flyern, das Aufhängen von Plakaten

Gebühren
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der „Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Oldesloe

Hinweise

  • Die Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel mindestens 3 Wochen vor Beginn der Benutzung – schriftlich oder telefonisch bei der Stadt Bad Oldesloe zu beantragen.
  • An einigen Straßenzügen und Plätzen, nahe der Innenstadt wird eine Auflage von
    50 % erhoben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt rund eine Woche.

Rechtliche Grundlagen

Formular

  • Antragsformular (PDF-Datei)
    oder Formloser Antrag mit Angabe des Tages und des Zeitraumes der
    Sondernutzug, des Ortes und der Größe der genutzten Fläche.
    Bei einem Antrag auf Anbringen von Plakaten ist die Anzahl und Größe (nicht größer als DIN-A1) der Plakate anzugeben, sowie die Straßenzüge in denen die Plakate aufgehängt werden sollen zu benennen.


Zuständige Stelle:

Finanzen
Bußgeldstelle
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.de

Ansprechpartner: Herr Grube
E-Mail: wolfgang.grube@badoldesloe.de
Tel.: 04531 504-237

Öffnungszeiten:

Montag–Freitag

8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr

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