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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Schülerbeförderung 

Sehr geehrte Eltern,
die Übernahme der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach § 114 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der geltenden Kreissatzung vom 18.12.1995, geändert mit Datum vom 1.8.2011.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  1. Stellen Sie den schriftlichen Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten mit einem Passbild bei der unten angegebenen Stelle oder bei der zuständigen Schule. Eine Kostenübernahme ist erst ab Antragstellung möglich!
  2. Der Antrag wird dann durch den Sachbereich Schulen, Sport und Kindertagesstätten geprüft.
  3. Wird dem Antrag zugestimmt, erhalten Sie einen Bescheid mit der festgesetzten Eigenbeteiligung in Höhe von 20 %.
  4. Die vorherige Leistung der Eigenbeteiligung ist zu dem im Bescheid genannten Datum fällig.
  5. Sobald die Zahlung verbucht wurde, wird die entsprechende Schülerzeitfahrkarte über die zuständige Schule, an Ihr Kind ausgegeben.

Lediglich für das erste Kind ist gemäß Satzung eine Eigenbeteiligung an den Schulträger zu zahlen, jedes weitere Kind erhält eine Schülerzeitfahrkarte ohne Eigenbeteiligung. Sollte für das erste Kind keine Eigenbeteiligung gezahlt werden, wird eine Eigenbeteiligung für das nächst ältere Kind nacherhoben.

In sozialen Härtefällen (Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII) kann auf Antrag von der Erhebung einer Eigenbeteiligung abgesehen werden. In diesen Fällen ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erforderlich.
Für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag kann ein Antrag auf Übernahme der Eigenbeteiligung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

Vor den Sommerferien des laufenden Schuljahres muss dann ein Folgeantrag gestellt werden. Dann beginnt das Verfahren wieder wie oben unter 1. dargestellt. Beim Folgeantrag ist kein Passbild beizufügen.

Veränderungen wie Wohnort- bzw. Schulwechsel sind umgehend dem Sachbereich Schulen, Sport und Kindertagesstätten mitzuteilen. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind der Stadt Bad Oldesloe durch den Antragsteller zu erstatten.

Die Möglichkeit zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten besteht nur bis zum Abschluss der 9. Klasse bzw. bis einschließlich 10. Klassenstufe!

Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen können gegen den Schulträger oder den Träger der Schülerbeförderung nach den schulrechtlichen Bestimmungen nicht geltend gemacht werden.

Formular


Zuständige Stelle:

Fachbereich Bürgeramt
Schulen, Sport und Kindertagesstätten
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-361

Öffnungszeiten:

Montag–Freitag

8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr

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