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Sehr geehrte Eltern,
die Übernahme der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach § 114 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der geltenden Kreissatzung vom 18.12.1995, geändert mit Datum vom 1.8.2011.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Lediglich für das erste Kind ist gemäß Satzung eine Eigenbeteiligung an den Schulträger zu zahlen, jedes weitere Kind erhält eine Schülerzeitfahrkarte ohne Eigenbeteiligung. Sollte für das erste Kind keine Eigenbeteiligung gezahlt werden, wird eine Eigenbeteiligung für das nächst ältere Kind nacherhoben.
In sozialen Härtefällen (Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII) kann auf Antrag von der Erhebung einer Eigenbeteiligung abgesehen werden. In diesen Fällen ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erforderlich.
Für die Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag kann ein Antrag auf Übernahme der Eigenbeteiligung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Vor den Sommerferien des laufenden Schuljahres muss dann ein Folgeantrag gestellt werden. Dann beginnt das Verfahren wieder wie oben unter 1. dargestellt. Beim Folgeantrag ist kein Passbild beizufügen.
Veränderungen wie Wohnort- bzw. Schulwechsel sind umgehend dem Sachbereich Schulen, Sport und Kindertagesstätten mitzuteilen. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind der Stadt Bad Oldesloe durch den Antragsteller zu erstatten.
Die Möglichkeit zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten besteht nur bis zum Abschluss der 9. Klasse bzw. bis einschließlich 10. Klassenstufe!
Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen können gegen den Schulträger oder den Träger der Schülerbeförderung nach den schulrechtlichen Bestimmungen nicht geltend gemacht werden.
Formular
Zuständige Stelle:
Fachbereich Bürgeramt
Schulen, Sport und Kindertagesstätten
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-361
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr