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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Kinderfest „Wir malen die Hude an”
Samstag,
31. Juli 2010
ab 10 Uhr

Hude
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Zircus Ubuntu
Samstag,
31. Juli 2010
bis
2. August 2010

im Kurpark
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Ferien-Halbzeit-Party
Samstag,
31. Juli 2010
ab 15 Uhr

am Poggensee
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Wohnmobilstellplatz
Der Wohnmobil- stellplatz ist vom 23.-30. August nicht anfahrbar/ nicht nutzbar.


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PendlerPortal
Logo vom PendlerPortalKostenloser Service, für die Bildung von
„Fahrgemein- schaften”
externer Link


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Bad Oldesloe Shop
Sie suchen ein Geschenk mit Bezug zur Stadt Bad Oldesloe? Sie möchten Ihren Bekannten ein Souvenir aus Bad Oldesloe mitbringen? Dann sind Sie hier genau richtig.
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Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines sind im Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG) bzw. im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelt. Grundsätzlich ist die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines abhängig von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienangehörigen. 

Ausgangspunkt für die Berechnung ist das Bruttoeinkommen bzw. das Gesamteinkommen der Familie. Folgende Abzugsbeträge und Freibeträge können ggf. berücksichtigt werden:

  • Werbungskosten
  • Pauschale Abzüge von jeweils 10 % für die Entrichtung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge
  • Freibetrag in Höhe von 600 € für Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren
  • Freibetrag in Höhe von 600 € für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, wenn sie über eigenes Einkommen verfügen
  • Freibetrag für Schwerbehinderung
  • Freibetrag in Höhe von 4.000 € für jung verheiratete Personen
  • Abzugsbetrag bei Unterhaltsverpflichtungen

Wie komme ich zu einem Wohnberechtigungsschein?
Hierzu bedarf es eines Antrages! Besteht ein Anspruch auf die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines, wird dieser von den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Stadt Bad Oldesloe ausgestellt und zugeschickt. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und ist vor Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung dem Vermieter vorzulegen bzw. bei Bezug der Wohnung zu übergeben.
 

Notwendige Unterlagen:
Zur Prüfung des Anspruches sind je nach Einzelfall folgende Unterlagen erforderlich:

  • Verdienstbescheinigung/en der letzten 12 Monate
  • Nachweis über Nebeneinkünfte
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Rentenbescheide
  • Bescheid über das Arbeitslosengeld / Bescheid über das Arbeitslosengeld II
  • Nachweis über das Krankengeld (brutto)
  • Einkommensteuerbescheid
  • Bescheid über Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Nachweis über erhaltenen Unterhalt
  • Nachweis getrennt lebender Ehegatten
  • Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • Nachweis über eine freiwillige Krankenversicherung
  • Lebensversicherungspolicen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid über häusliche Pflegebedürftigkeit
  • Mutterpass
  • Personalausweis/Pass

Rechtliche Grundlagen:
Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) 


Zuständige Stelle:

Bürgeramt
Bürgerbüro

Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.de

Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323

Öffnungszeiten:

Montag + Dienstag 

8–16 Uhr

Mittwoch

7–15 Uhr

Donnerstag

8–18 Uhr

Freitag

8–12 Uhr

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