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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


3. Eiszeit im Kurpark
Samstag,
11. Feb. 2012
bis
Sonntag,
12. Feb. 2012


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Gospel-Workshop-Konzert
Samstag,
11. Feb. 2012
19 Uhr
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Krimilesung mit Cello-Begleitung
Mittwoch,
15. Feb. 2012
19.30 Uhr

im Bürgerhaus
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DANCE MASTERS! Best Of Irish Dance

Samstag,
18. Feb. 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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2. Angebotsbörse „Ganztagsschulen”
Mittwoch,
7. März 2012
19.30 Uhr

in der Mensa
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Ausbildung zur HauswirtschaftlerIn
Einjährige Ausbildung als staatlich
geprüfte(r) HauswirtschaftlerIn

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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Kirchenaustritt

Zuständig für die Beurkundung eines Kirchenaustritts ist das Wohnsitzstandesamt.
(Für Einwohner des Amtes Bad Oldesloe-Land ist ebenfalls das Standesamt Bad Oldesloe zuständig.)
Die Erklärung gilt nur für den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann man seinen Kirchenaustritt wirksam erklären. Dazu ist das persönlich Erscheinen beim Standesamt erforderlicht. Alternativ ist auch eine Erklärung bei einem Notar möglich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  2. Bei ledigen Personen wird außerdem die Geburtsurkunde bei verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen wird darüber hinaus eine Eheurkunde benötigt, um die Mitteilung über den Kichenaustritt auch an das zustänige Geburts- bzw. Heiratsstandesamt machen zu können.

Die Gebühren betragen 10 € für die Erklärung beim Standesamt.

Der Kirchenaustritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Erklärung beim Standesamt abgegeben wird. Im Falles des Kirchenaustritts erhebt das Finanzamt bis zum Ablauf des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Für die Änderung der Lohnsteuerkarte ist das Finanzamt zuständig.

Sollten Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei dem entsprechenden Kirchenbüro.


Zuständige Stelle:

Foto vom Eingang Rathaus, Zugang vom Weg zum Bürgerpark

Standesamt
Hagenstraße 17/18, 23843 Bad Oldesloe
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
E-Mail: Standesamt@badoldesloe.de

Tel. 04531 504-330 + 331 + 332

Öffnungszeiten:

Montag–Freitag

  8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr





Seiteneingang Rathaus
„Beer-Yaacov-Weg”
(früher: Weg zum Bürgerpark)

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