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Sportplatz Exer (Kuntsrasenplatz)

Konrad-Adenauer-Ring
23843 Bad Oldesloe

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Nutzungshinweise für den Sportplatz Exer

Nutzungszeiten und -hinweise für den Kunstrasen

Grundsätzlich steht der Kunstrasensportplatz nur zur sportlichen Nutzung zur Verfügung.

Montag bis Samstag von 8–22 Uhr
Sonntag und Feiertag von 9–13 Uhr und 15–20 Uhr
Ruhe- und Nachtzeiten sind einzuhalten!

Eine vom Belegungsplan abweichende Nutzung ist in begründeten Fällen möglich und bei der Stadt Bad Oldesloe zu beantragen. Hierfür wird eine Nutzungsgenehmigung erteilt.


Datum

Uhrzeit

Veranstalter

Bemerkung

17.10.2023-26.3.2024 (dienstags)
16–17.30 Uhr
VfL Oldesloe von 1862 e. V.
wöchentliches Fußballtraining
6.12.2023-8.5.2024 (mittwochs)
16.30–18 Uhr
SC Union
wöchentliche Nutzung
8.12.2023-10.5.2024 (freitags)
16.30–18 Uhr
SC Union
wöchentliche Nutzung
8.1.2024-30.4.2024 (montags)
13.30–15 Uhr
VfL Oldesloe von 1862 e. V.
wöchentliche Nutzung

Externe Nutzer werden gebeten vorrangig die verpachteten Anlagen anzufragen: Trave-Stadion oder Kurparkstadion.

Bitte beachten Sie die Nutzungshinweise und die Aushänge im Schaukasten am Sportplatz Exer.
Montags werden in der Zeit von 7 bis 12 Uhr regelmäßig Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchgeführt. Hierdurch kann es zu Einschränkungen in der Nutzung kommen.

Es sind folgende Ruhe- und Nachtzeiten einzuhalten:

Werktags

Ruhezeiten: 6–8 Uhr und 20–22 Uhr
Nachtzeit: 22–6 Uhr

Sonn- und feiertags

Ruhezeiten: 7–9 Uhr, 13–15 Uhr und 20–22 Uhr
Nachtzeit 0–7 Uhr und 22–24 Uhr

Der Betrieb einer Beschallungsanlage im Sinne von Unterhaltung und Musik ist nicht zugelassen. Gegen eine Lautsprecheranlage, um bei Bedarf rein organisatorische Durchsagen zu tätigen und die in Richtung Konrad-Adenauer-Ring ausgerichtet ist, bestehen keine Einwände.

Nutzungsbedingungen

  1. Der Sportplatz – nachfolgend Anlage genannt – darf nur zu dem beschriebenen Nutzungszweck genutzt werden. Die Anlage steht in dem Zustand zur Verfügung, in der er sich befindet.

  2. Während der Nutzung hat ein vom Nutzer zu benennender Verantwortlicher ständig solange anwesend oder erreichbar zu sein, bis alle Personen nach Veranstaltungsende die Anlage verlassen haben.

  3. Während der Nutzung hat der Nutzer in ausreichendem Umfang Aufsichts-, Ordner- und ggf. Sanitätspersonal zu stellen.

  4. Der Nutzer hat für die Einhaltung der bestehenden bau-, feuerschutz-, sicherheits-, gesundheits-, jugendschutz- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen zu sorgen und bestehende Auflagen und Richtlinien zu beachten. Erforderliche Genehmigungen

  5. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anlage und die darauf befindlichen Gegenstände pfleglich zu behandeln.

  6. Der Nutzer ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Anlage sowie vorhandener Gegenstände und Geräte von der Benutzung zu überprüfen und sicherzustellen, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung keine Gefährdungen auftreten. Er hat ferner sicherzustellen, dass schadhafte Gegenstände nicht benutzt werden und festgestellte Schäden an der Anlage unverzüglich der Stadt Bad Oldesloe gemeldet werden.

  7. Die Verabreichung sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten möglich. Der Nutzer hat dies vorher mit der Stadt Bad Oldesloe abzustimmen.

  8. Die Stadt Bad Oldesloe überträgt dem Nutzer innerhalb der Nutzungszeit und der Nutzungsfläche die Ausübung des Hausrechtes gegenüber Besuchern und sonstigen Personen, die sich auf der Nutzungsfläche aufhalten. Das Hausrecht der Stadt Bad Oldesloe gegenüber dem Nutzer bleibt hiervon unberührt.

  9. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt Bad Oldesloe anlässlich der Nutzung an der Anlage entstehen. Die Stadt Bad Oldesloe ist berechtigt, Schäden auf Kosten des Nutzers beseitigen zu lassen.

  10. Der Nutzer haftet ferner für alle Schäden, die im Rahmen der Nutzung seinen Bediensteten, Beauftragten und Mitgliedern sowie den Besuchern und Teilnehmern der Veranstaltung und sonstigen Dritten entstehen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der Stadt Bad Oldesloe als Grundstückseigentümerin gemäß § 836 BGB.

  11. Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die Stadt Bad Oldesloe und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die Stadt Bad Oldesloe, ihre Bediensteten oder Beauftragten. Der Nutzer ist verpflichtet, die Stadt auch von Ansprüchen freizuhalten, die aus Anlass der Benutzung von Dritten gegen die Stadt Bad Oldesloe erhoben werden.

  12. Mit der Erteilung der Nutzungsgenehmigung wird davon ausgegangen, dass für den Nutzer eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, die auch die Freistellungsansprüche abdeckt.

  13. Für Nutzung der Anlage wird keine Benutzungsgebühr erhoben.

  14. Die Nutzungsgenehmigung ist nicht aus Dritte übertragbar.

  15. Die Stadt Bad Oldesloe ist berechtigt, die Nutzungsgenehmigung aus wichtigem Grund zu widerrufen. Ein Ersatzanspruch besteht bei einem Widerruf nicht.

  16. Die Nutzungsgenehmigung gilt als vom Nutzer anerkannt, wenn der Nutzungsgenehmigung nicht widersprochen wird.

Verbote auf dem Platz

Untersagt sind auf dem Kunstrasenplatz:

  • die Mitnahme von Hunden
  • die Mitnahme von Glasflaschen
  • das Rauchen und Feuer machen, sowie Grillen
  • Kugelstoßen, Hammer-, Diskus- und Sperrwerfen
  • Abhängen und feiern
  • Essen und Trinken auf dem Kunstrasensportplatz