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Parkhaus Schultwiete 

Königstraße
23843 Bad Oldesloe

Stellplätze: 176
 Stellplätze: 4 (im Untergeschoss zum Ausgang Stadt)
Gebühr/Stunde: 1 € je angefangene Stunde (Tarifzone 4 (grün)), Höchstparkdauer 12 Stunden, Mindestgebühr 0,50 €, Zahlbar im 30 Minutentakt für 0,50 € (Es werden 0,50 €; 1 € und 2 € Münzen und Kartenzahlungen akzeptiert) €
Gebührenpflicht: Montag–Freitag von 8–18 Uhr und Samstag von 8–14 Uhr

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Information für Dauerparker

Zusätzlich zu den Einzelparkscheinen werden Dauerparkberechtigungen in Form von Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten angeboten. Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

  • Tageskarte: 3,50 €
  • Wochenkarte: 15 €
  • Monatskarte: 40 €
  • Jahreskarte: 400 €

Tages-, Wochen-, und Monatskarten können ausschließlich an den zur Tarifzone 3 (grün) gehörenden Parkscheinautomaten erworben werden. Jahreskarten können nur im Bürgerbüro erworben werden.

Bitte beachten Sie, dass die Dauerparkkarte nur im Rahmen der verfügbaren Stellplätze und ausschließlich für den auf der Dauerparkkarte angegebenen Standort genutzt werden kann.

Bargeldloses Parken

Bargeldlos Parken – Parkkosten mit dem Smartphone bezahlen

In Bad Oldesloes ist es möglich, die Parkkosten mit dem Smartphone zu bezahlen. Das heißt, es muss kein Parkschein mehr gelöst  werden.
Handyparken ist also eine zusätzliche und eine komfortable Möglichkeit, um mit dem Mobiltelefon die Bezahlung von Parkgebühren zu vereinfachen.

Die Stadt Bad Oldesloe arbeitet mit diversen Anbietern zuammen, um eine größtmögliche Auswahl an Park-Apps anbieten zu können. Grundsätzlich können die meisten Park-Apps kostenfrei genutzt werden. In diesen Fällen wird durch die unterschiedlichen Anbieter eine geringe Servicegebühr erhoben. Am Ende ist nur die Parkdauer zu zahlen, die das Auto auch tatsächlich auf dem Parkplatz stand. Ggf. zuzüglich der Servicegebühren des Anbieters.

Smartphoneparken ist also eine zusätzliche und eine komfortable Möglichkeit, um mit dem Mobiltelefon die Bezahlung von Parkgebühren zu vereinfachen.

Aber wie funktioniert Smartphoneparken in Bad Oldesloe eigentlich?

Handyparken Schritt 1

1. Schritt
Bevor Sie Ihre Parkgebühren mit dem Smartphone bezahlen können, müssen Sie sich bei einem der Systemanbieter über die Internetplattform www.smartparking.de/fuer-verbraucher/ registrieren lassen. Je nach Systemanbieter können Sie auch bundesweit an verschiedenen Orten das Smartphoneparken nutzen. Vergleichen Sie die jeweiligen Leistungen der einzelnen Systemanbieter und wählen Sie sich einen passenden Anbieter aus.


Handyparken Schritt 3

2. Schritt
Sobald Sie Ihr Auto abgestellt haben, starten sie Ihre Park-App und geben die Parkzone in der Park-App ein. Die Parkzone finden Sie auf dem Aufkleber des Parkscheinautomaten.

238 001 – Tarifzone 1 (rot)
238 002 – Tarifzone 2 (gelb)
238 003 – Tarifzone 3 (blau)
238 041 – Tarifzone 4 (Parkplätze Am Bürgerpark und Stormarnhalle)
238 042 – Tarifzone 4 (Parkhaus Schultwiete)
238 043 – Tarifzone 4 (Parkhaus Lübecker Straße)
238 044 – Tarifzone 4 (Parkgarage Pferdemarkt)


Handyparken Schritt 4

3. Schritt
Bevor Sie wieder losfahren, nutzen Ihre App, um den Parkvorgang zu beenden.


  • Wenn der Autofahrer einen Parkprozess beginnt, meldet er dies bei einem Systembetreiber an (per Anruf oder SMS vom Mobiltelefon bzw. mit dem Smartphone)
  • Der Systembetreiber übermittelt die Daten, also Kennzeichen, Parkzone und Parkvorgang zu der bundesweit einheitlichen Internetplattform von
    Smart Parking
  • Diese Internetplattform stellt Bad Oldesloe die Daten zu den Parkvorgängen kostenfrei zur Verfügung
  • Auf die Plattform greifen die Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter von Bad Oldesloe zu, indem Sie ein Kennzeichen abfragen
  • Als Ergebnis wird zurückgeliefert, ob und in welcher Parkzone das Kennzeichen registriert ist und wie lange der Parkvorgang noch gültig ist
  • Ist das Ergebnis der Prüfung negativ, wird ein Verwarnungsgeld nach der Straßenverkehrsordnung fällig.

Warum gibt es mehrere Systemanbieter?

Derzeit gibt es verschiedene Systembetreiber, die Verträge mit den jeweiligen Kommunen geschlossen haben und dabei an den Einnahmen aus den Bezahlvorgängen partizipieren.

Jeder Autofahrer hat daher die Möglichkeit, selbst einen der teilnehmenden Systembetreiber auswählen und dabei die für ihn passende Tarifstruktur auswählen. Die jeweiligen Systembetreiber verlangen unterschiedliche Gebühren für die technischen Leistungen (Grundgebühren, Einzelbeträge je Parkvorgang) und stehen im Wettbewerb. Die Systembetreiber sind also selbst in der Verantwortung, mit günstigen bzw. den Kundenbedürfnissen entsprechenden Entgelten Ihre Leistung anzubieten.

Eine Übersicht der Systembetreiber und weitere Informationen finden Sie auf der Internetplattform von Smart Parking.
Die Systemanbieter haben sich vertraglich an die Datenschutzbestimmungen gebunden.