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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Hallenordnung für die Benutzung der Turn-, Sport- und Gymnastikhallen der Stadt Bad Oldesloe

  1. Die Turn-, Sport- und Gymnastikhallen der Stadt Bad Oldesloe einschließlich Nebenräume dürfen nur zu den zugewiesenen Benutzungszeiten betreten werden, wobei jeweils eine verantwortliche betreuende Person anwesend zu sein hat.
  2. Die zu den Räumen und Sportstätten gehörigen Einrichtungsgegenstände – wie Tische, Stühle und Wandtafeln – (in Turn- und Sporthallen auch die Turngeräte; auf Sportplätzen: Tore, Laufbahnen usw. sowie die Umkleiden, Toiletten und Waschräume) gelten als mitüberlassen, sofern der Veranstaltungszweck ihre Nutzung erfordert. Gebäude und Anlagen sowie Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln und zu schonen.
  3. Die Nutzenden oder eine von ihm beauftragte Person ist verpflichtet sich vor der Benutzung in das ausliegende Hallenbuch einzutragen, sich vom Zustand der Räume, Sportstätten und Geräte zu überzeugen und diese auf ihre Beschaffenheit zu prüfen.
  4. Das Rauchen ist in den Hallen und Nebenräumen nicht gestattet; dies gilt auch für Besuchende und Gäste.
  5. Alkoholische Getränke sind im sportfunktionalen Bereich (Sportfläche, Geräteräume) verboten. In den übrigen Bereichen (Eingangsbereich, Flur, Umkleide) sind lediglich niedrigprozentige alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt) erlaubt.
  6. Die Hallen dürfen nicht mit Straßenschuhen oder Sportschuhen, die außerhalb der Hallen getragen wurden oder dunkle Sohlen haben, betreten werden.
  7. Die Benutzungszeiten sind einzuhalten. Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Zeiten – z. B. Ausfall eines Übungsabends – ist der Hausmeister rechtzeitig vorher zu informieren.
  8. Die Hallen stehen zur Nutzung grundsätzlich nur zur Verfügung, wenn die Gruppen mindestens aus 10 Personen (Heinrich-Vogler-Halle: 15 Personen) bestehen.
  9. Nur fahrbare Geräte dürfen auf dem Hallenboden geschoben werden; andere Geräte sind ohne Bodenkontakt zu bewegen. Das Knoten von Klettertauen, Seilen, Ring- und Springschnüren ist untersagt.
  10. Hallengeräte dürfen ohne Sondererlaubnis des Hausmeisters nicht außerhalb der Hallen benutzt werden.
  11. Das Betreten der Regieräume und die Bedienung der darin befindlichen Anlagen ist den Benutzenden grundsätzlich untersagt und allein den Hausmeistern oder anderen Beauftragten der Stadt vorbehalten.
  12. Räume und Geräte sind schonend zu behandeln. Mängel oder Schäden sind sofort dem Hausmeister zu melden.
  13. Kleingeräte (Bälle, Stoppuhren, Bandmaße, Tischtennisschläger u. a.) sind vom Benutzenden selbst mitzubringen; die schuleigenen Kleingeräte stehen außerschulisch nicht zur Verfügung.
  14. In besonderen Fällen (z. B. offene Deckenkonstruktion der Halle) können Einschränkungen bezüglich der Ausübung bestimmter Sportarten (z. B. Fußball) ausgesprochen werden.
  15. Die Betreuenden haben die Räumlichkeiten nach Ablauf der Benutzungszeit als letztes zu verlassen, sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und an die nachfolgenden Benutzenden bzw. den Hausmeister zu übergeben.
  16. Die Veranstaltenden haften der Gemeinde gegenüber für alle über die übliche Abnutzung hinausgehende Beschädigung und Verluste am Vertragsgegenstand ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigungen durch ihn, seine Beauftragten, durch Teilnehmende oder durch sonstige Dritte an der Veranstaltung entstanden sind.
  17. Den Anweisungen des Hausmeisters oder anderer von der Stadt Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
  18. Flucht- und Rettungswege müssen zu jedem Zeitpunkt unverschlossen und frei gehalten werden.

Ergänzende Regelungen

Um den Sportbetrieb weiterhin zu ermöglichen, sind weitere Regelungen für die Nutzung in den Hallen der Stadt Bad Oldesloe notwendig:
Es sind die Regelungen der jeweils aktuell gültigen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der geltenden Fassung zu beachten und umzusetzen.
Notwendige Hygienekonzepte sind von den Nutzern zu erstellen und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Nutzungszeit muss um 15 Minuten verkürzt werden, um eine ausreichende Zeit für Desinfektion und Belüftung gewährleisten zu können.

Bad Oldesloe, den 16.02.2022

-Siegel-

Lembke
Bürgermeister