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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Musikschule

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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Nr. 99107007010000

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

Elternbeiträge

Aufgrund der Einführung der landesweit gedeckelten Elternbeiträge ab dem 1. August 2020 entfallen die bisher gültigen individuellen Beitragsordnungen der Oldesloer Kindertageseinrichtungen.
Die monatlichen Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren wurden zum 1. Januar 2022 von 7,21 Euro auf 5,80 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde abgesenkt. Für Kinder über drei Jahren darf der Elternbeitrag 5,66 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen.

Für eine Ermäßigung Ihres Elternbeitrags für die Betreuung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an den

Kreis Stormarn

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe


Weitere Informationen zum Thema Elternbeiträge, Sozialstaffel usw. finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/kindertagesstaetten/Kitareform/kitareform_node.html

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.