Seiteninhalt

Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

601.2 Richtlinie zur Bezuschussung der Altbaumpflege

  1. Förderungszweck
    Die Stadt Bad Oldesloe gewährt nach dieser Richtlinie Zuschüsse für die Erhaltung und Pflege von Altbäumen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Über die Bewilligung wird nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

  2. Förderungsvoraussetzungen
    Voraussetzung für eine Förderung nach dieser Richtlinie ist, dass der betroffene Baum ein Alter von mindestens 50 Jahren hat oder über einen Stammumfang von mindestens 150 cm (gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden) verfügt und erhaltenswert ist.
    Es kann sich an dem jeweiligen Baum um einen Einzelbaum/Solitärbaum oder auch um Bäume handeln, die Bestandteil einer Allee oder Baumreihe sind.
    Daneben ist Voraussetzung für eine Förderung, dass die Beratung und Durchführung der erforderlichen Arbeiten von einer anerkannten Fachfirma nach der ZTV-Baumpflege (zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung) in der jeweils gültigen Fassung erfolgen.

  3. Förderungsfähige Maßnahmen
    Förderungsfähige Maßnahmen sind:
    • Schnittmaßnahmen in der Krone
    • Kronenverankerung
    • Herstellung von Stamm- und Aststabilisierungen
    • Behandlung von Rinden- und Holzschäden
    • Behandlung von Wurzelschäden
    • Gezielte Maßnahmen zur Standortverbesserung
    • Falls erforderlich: Nachkontrolle und Nachbehandlung
    Die vorstehend aufgelisteten förderungsfähigen Maßnahmen sind in der ZTV-Baumpflege entsprechend definiert und näher erläutert.

  4. Zuschussempfänger/Zuschussempfängerin
    Antragsberechtigt sind alle Grundstückseigentümer*innen oder sonstige dingliche Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte). Körperschaften öffentlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen.

  5. Art und Umfang der Förderung
    Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % – maximal 1.000,-- Euro – des je Baum zu zahlenden Rechnungsbetrages für die genannten förderungsfähigen Maßnahmen.

  6. Antrags- und Bewilligungsverfahren
    • 6.1 Die Zuschussanträge sind formlos an die Stadt Bad Oldesloe, Fachbereich IV, Bauamt, Tiefbau, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe zu richten.
    • 6.2 Über die Zuschussanträge entscheidet das Bauamt nach Anhörung des Umweltausschusses.
    • 6.3 Die Baumpflegearbeiten sind in Anlehnung an die Baumart zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Erteilung des Bewilligungsbescheides durchzuführen.
    • 6.4 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme, gegen Vorlage der Schlussabrechnung
    • 6.5 Die Dauer des Bewilligungsbescheides wird auf ein halbes Jahr nach Erteilung des Bescheides begrenzt.

  7. Prüfungsrecht
    Der Antragsteller*in ist verpflichtet, der Stadt Bad Oldesloe auf Verlangen jederzeit Auskünfte über die für die Gewährung und Verwendung der Zuschüsse maßgeblichen Umstände zu erteilen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.

  8. Inkrafttreten
    Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Oldesloe, den 17.07.2008

-Siegel-

von Bary
Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung am 30.07.2008