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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

350.1 Teilnehmerentgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe

Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 und 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) i. V. m. § 8 der Satzung der Volkshochschule Bad Oldesloe wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 19.11.2018 folgende Teilnehmerentgeltordnung erlassen:

§ 1 Teilnehmerentgelte

Für Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe ist grundsätzlich ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung zu entrichten. In Sonderfällen können einzelne Veranstaltungen entgeltfrei durchgeführt werden.

§ 2 Bemessungsgrundlage für Entgelte

(1) Das Teilnehmerentgelt für Kurse bemisst sich aus einem Grundbetrag und den Kurskosten.

(2) Der Grundbetrag beträgt im Semester je Kurs und Teilnehmer/in 8 €. Für Kurse, die innerhalb eines Semesters über die ursprünglich geplante Dauer hinaus verlängert werden, wird kein weiterer Grundbetrag veranschlagt.

(3) Die Kurskosten bemessen sich nach der Zahl der Unterrichtsstunden eines Kurses im Semester. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Pro Unterrichtsstunde werden 2,10 € bei einer Mindestteilnehmer/innenzahl von 10 Personen angesetzt. Etwaige Fahrtkosten der Lehrkräfte sind bereits durch den Grundbetrag abgedeckt und werden darüber hinaus nicht auf die Kurskosten umgelegt. Sofern die Mindestteilnehmer/innenzahl nicht erreicht wird, kann die VHS-Leitung eine Veranstaltung in Ausnahmefällen auch bei geringerer Teilnehmer/innenzahl unter Berücksichtigung der Kostendeckung im flexiblen Bereich stattfinden lassen. Für besondere Kurse und Veranstaltungen können andere Kostensätze festgesetzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Teilnehmer/innenzahl begrenzt ist oder zusätzliche Kosten durch erhöhten Aufwand für Organisation, Planung, Sachmittel oder Honorar entstehen.

(4) Das Teilnehmerentgelt wird jeweils auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.

(5) Für Arbeitsgemeinschaften kann ein kostenanteiliges Pauschalentgelt pro Semester und Teilnehmer/in erhoben werden.

(6) Das Entgelt für eine Einzelveranstaltung (einmalige Veranstaltung mit 2 bis maximal 3 Unterrichtsstunden á 45 Minuten, wie z. B. Vorträge) ist unter Berücksichtigung der jeweils entstehenden Kosten zwischen 2 € und 10 € festzusetzen. Bei Exkursionen können die entstehenden Nebenkosten zusätzlich erhoben werden.

(7) Studienreisen sind kostendeckend durchzuführen.

(8) Für Lehrgänge, die im Auftrage Dritter durchgeführt werden, wird das Teilnehmerentgelt nach Maßgabe der tatsächlichen Kosten berechnet.

(9) Zusätzliche Leistungen und besondere veranstaltungsbezogene Kosten (Materialkosten, Skripte, Werkstoffe, Nutzung von Räumlichkeiten Dritter etc.) sind nicht im Teilnehmerentgelt enthalten, sondern werden zusätzlich berechnet und als Zusatzkosten gesondert ausgewiesen. Zusatzkosten sind nicht ermäßigungsfähig.

§ 3 Anmeldepflicht und Entgeltfälligkeit

(1) Ohne schriftliche Anmeldung ist der Zutritt zu den Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe – auch probeweise – grundsätzlich nicht gestattet. Veranstaltungen, die vom Erfordernis der schriftlichen Anmeldung nicht betroffen sind, sind im Programmheft entsprechend ausgewiesen.

(2) Die schriftliche Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS Bad Oldesloe ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung des Teilnehmerentgeltes. Das Entgelt ist nach dem 1. Kurstermin unaufgefordert in bar, per Überweisung oder per Einzugsermächtigung zu entrichten. Eine Bezahlung an die Kursleitung ist nicht möglich. Bei Einzelveranstaltungen ist das Entgelt direkt am Veranstaltungstermin vor Ort zu entrichten.

§ 4 Abmeldefristen und Zahlungsverpflichtungen

(1) Ab- und Ummeldungen sowie Kündigungen sind ausnahmslos schriftlich an die VHS-Geschäftsstelle zu richten. Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder ein Fernbleiben vom Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

(2) Die Nichteinhaltung von Abmeldefristen verpflichtet zur Zahlung des vollen Entgeltes. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung. Die jeweiligen Abmeldefristen für die verschiedenen Veranstaltungstypen sind in den Teilnahmebedingungen der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe geregelt und ausgewiesen. Es gelten die Teilnahmebedingungen der VHS Bad Oldesloe in ihrer jeweils aktuell veröffentlichten Fassung.

§ 5 Entgelterstattung

Muss eine Veranstaltung der Volkshochschule Bad Oldesloe abgesagt werden, so erstattet die Volkshochschule Bad Oldesloe das eingezahlte Teilnehmerentgelt.

§ 6 Ermäßigungen

(1) Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Absolvierende eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Inhaber/innen der Ehrenamtskarte sowie Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII und nach dem Asylbewerbergesetz erhalten bei Vorlage eines aktuellen Nachweises eine Entgeltsermäßigung um 35 %. Der Anspruch auf Ermäßigung entfällt i. d. R. bei Vorträgen und im aktuellen Programmheft jeweils entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen.

(2) Falls im Einzelfall ein Ermäßigungsanspruch vorliegt, der nicht nach § 6 Absatz 1 berücksichtigt werden kann, ist die VHS-Leitung berechtigt, nach Prüfung Ermäßigung in Höhe von 35 % auf das Teilnehmerentgelt zu gewähren.

(3) Zusatzkosten (siehe § 2 Abs. 9) sind nicht ermäßigungsfähig.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Teilnehmerentgeltordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft; gleichzeitig tritt die Teilnehmerentgeltordnung der Volkshochschule Bad Oldesloe vom 26.01.2005 außer Kraft.

Bad Oldesloe, den 10.12.2018
Jörg Lembke
Bürgermeister