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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Beirat für Menschen mit Behinderungen

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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Nr. 99012004023000

Eine Baulast ist eine auf einem dienenden (belasteten) Grundstück ruhende öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem dieses Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, häufig zugunsten eines anderen (begünstigten) Grundstücks.

Die Baulast dient überwiegend dazu, öffentlich-rechtliche Hindernisse, die einem Bauvorhaben entgegenstehen, aus dem Wege zu räumen und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung auf Dauer zu schaffen und zu sichern.

Auch Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte können per Baulast gesichert werden.

Baulasten werden freiwillig durch eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben. Die Unterschrift muss entweder beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden oder vor ihr anerkannt werden.

Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Die Erklärung und die Eintragung wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger/in.

Baulasten gehen durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht wird erklärt, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Baulast dann zu löschen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen und Abschriften gegen Zahlung einer Gebühr erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage