Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!
Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.
Bauaufsicht
Bauen und Umwelt – Fachbereich IV
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-440
- Telefon: 04531 504-441
- Fax: 04531 504-905
- Internet: Webseite
- E-Mail: bauaufsicht@badoldesloe.de
- Raum: 8.05 (Ebene 8 - Im Fahrstuhl drücken Sie auf die „4“ oder gehen die Treppe ganz nach oben. Die Büros befinden sich hinter der „Milchglastür“.)
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Öffnungszeiten
Montag: 8–12 Uhr und
Donnerstag: 14.30–17 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin (telefonisch oder E-Mail).
Die Bauaufsicht ist telefonisch erreichbar am: Montag, Dienstag und Freitag von 8–12 Uhr
Zuständig für 20 Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Außenwerbung: Genehmigung
- Bauaktenarchiv
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, Anzeige Beseitigung von Anlagen
- Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung)
- Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
- Beseitigung von (baulichen) Anlagen
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Camping-, Wochenend- oder Golfplätze: Errichtung, Änderung, Erweiterung
- Emissionen / Immissionen: Duldung, Schutz
- Fliegende Bauten
- Genehmigungsfreistellung
- Hausnummernvergabe
- Immissionsschutz: Genehmigungen / Anzeigen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
- Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Teilung von Grundstücken
- Verfahrensfreie Bauvorhaben
- Vorkaufsrecht der Gemeinde