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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Spielplätze

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Straßennamenvergabe

Nr. 99012021000000

Als Straßenname bezeichnet man den Namen, den eine Straße zur Unterscheidung von anderen Straßen trägt. Straßennamen im weiteren Sinne sind dabei auch die Namen von Plätzen und Brücken.

Die Straßennamensgebung und Hausnummerierung ist eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Straßennamen dienen der Orientierung im Stadtgebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für Bürger und Behörden in gleicher Weise. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen. Das Recht, den öffentlichen Straßen (und Plätzen) Namen zu geben, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Stadt.

Das Benennungsrecht umfasst auch das Recht, bestehende Namen zu ändern. Die Straßenbenennung steht im Ermessen der Stadt Bad Oldesloe. Sie hat bei der Wahl des Straßennamens einen weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger nicht. Die Straßennamen müssen eine hinreichende Unterscheidbarkeit gewährleisten. Bei einer Straßenumbenennung sind bestehende Interessen der Anlieger an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

In der Praxis beschließt die Stadtverordnetenversammlung, über den Hauptausschuss, die Straßenbenennung. Manchmal ist es erforderlich, den Straßennamen zu ändern. Auch diese Aufgabe wird von der Bauverwaltung koordiniert.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten der Anbringung der Straßennamensschilder hat der Erschließungsträger (nicht der Grundstückseigentümer) zu tragen.

Rechtsgrundlage