Seiteninhalt

Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Klaus-Groth-Schule (Sporthalle)

Allgemeine Informationen

Höhe: 5,84 m/Fläche: 366 m²

  • Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr (Die Nutzungszeiten am Vormittag, bis in den frühen Nachmittag hinein sind grundsätzlichen den Schulen vorbehalten.)
  • Sonntag und Feiertag von 9–13 Uhr und 15–20 Uhr
  • In den Weihnachtsferien ist die Sporthalle geschlossen. In den Oster-, Sommer- und Herbstferien ist das Training zu den normal gebuchten Trainingszeiten möglich.

Ansprechpartnerin:

Frau Jessica Masuhr

Jugend, Kultur und Erwachsenenbildung
Kultur

Beer-Yaacov-Weg 1
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
23843 Bad Oldesloe


Inga Rau

Jugend, Kultur und Erwachsenenbildung
Kultur

Beer-Yaacov-Weg 1
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
23843 Bad Oldesloe

Formular:

Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.

PDF-Formulare

Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.

Ausfüllen

Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.

Drucken

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.

Senden – Online-Versand

Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.

Speichern

ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.

iPad, iPhone, Smartphones

Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.

Probleme

  1. Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
  2. Probleme mit Firefox
    Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu.
  3. Probleme mit Google Chrome
    Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.

Formularservice

Der Formularservice wird in Zukunft kontinuierlich erweitert, damit sich „Ihr Gang zur Verwaltung“ so unkompliziert und bequem wie möglich gestaltet. Sollten Sie Formulare vermissen, freuen wir uns über Ihre Anregungen.

  1. Die Turn-, Sport- und Gymnastikhallen der Stadt Bad Oldesloe einschließlich Nebenräume dürfen nur zu den zugewiesenen Benutzungszeiten betreten werden, wobei jeweils eine verantwortliche betreuende Person anwesend zu sein hat.
  2. Die zu den Räumen und Sportstätten gehörigen Einrichtungsgegenstände – wie Tische, Stühle und Wandtafeln – (in Turn- und Sporthallen auch die Turngeräte; auf Sportplätzen: Tore, Laufbahnen usw. sowie die Umkleiden, Toiletten und Waschräume) gelten als mitüberlassen, sofern der Veranstaltungszweck ihre Nutzung erfordert. Gebäude und Anlagen sowie Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln und zu schonen.
  3. Die Nutzenden oder eine von ihm beauftragte Person ist verpflichtet sich vor der Benutzung in das ausliegende Hallenbuch einzutragen, sich vom Zustand der Räume, Sportstätten und Geräte zu überzeugen und diese auf ihre Beschaffenheit zu prüfen.
  4. Das Rauchen ist in den Hallen und Nebenräumen nicht gestattet; dies gilt auch für Besuchende und Gäste.
  5. Alkoholische Getränke sind im sportfunktionalen Bereich (Sportfläche, Geräteräume) verboten. In den übrigen Bereichen (Eingangsbereich, Flur, Umkleide) sind lediglich niedrigprozentige alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt) erlaubt.
  6. Die Hallen dürfen nicht mit Straßenschuhen oder Sportschuhen, die außerhalb der Hallen getragen wurden oder dunkle Sohlen haben, betreten werden.
  7. Die Benutzungszeiten sind einzuhalten. Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Zeiten – z. B. Ausfall eines Übungsabends – ist der Hausmeister rechtzeitig vorher zu informieren.
  8. Die Hallen stehen zur Nutzung grundsätzlich nur zur Verfügung, wenn die Gruppen mindestens aus 10 Personen (Heinrich-Vogler-Halle: 15 Personen) bestehen.
  9. Nur fahrbare Geräte dürfen auf dem Hallenboden geschoben werden; andere Geräte sind ohne Bodenkontakt zu bewegen. Das Knoten von Klettertauen, Seilen, Ring- und Springschnüren ist untersagt.
  10. Hallengeräte dürfen ohne Sondererlaubnis des Hausmeisters nicht außerhalb der Hallen benutzt werden.
  11. Das Betreten der Regieräume und die Bedienung der darin befindlichen Anlagen ist den Benutzenden grundsätzlich untersagt und allein den Hausmeistern oder anderen Beauftragten der Stadt vorbehalten.
  12. Räume und Geräte sind schonend zu behandeln. Mängel oder Schäden sind sofort dem Hausmeister zu melden.
  13. Kleingeräte (Bälle, Stoppuhren, Bandmaße, Tischtennisschläger u. a.) sind vom Benutzenden selbst mitzubringen; die schuleigenen Kleingeräte stehen außerschulisch nicht zur Verfügung.
  14. In besonderen Fällen (z. B. offene Deckenkonstruktion der Halle) können Einschränkungen bezüglich der Ausübung bestimmter Sportarten (z. B. Fußball) ausgesprochen werden.
  15. Die Betreuenden haben die Räumlichkeiten nach Ablauf der Benutzungszeit als letztes zu verlassen, sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und an die nachfolgenden Benutzenden bzw. den Hausmeister zu übergeben.
  16. Die Veranstaltenden haften der Gemeinde gegenüber für alle über die übliche Abnutzung hinausgehende Beschädigung und Verluste am Vertragsgegenstand ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigungen durch ihn, seine Beauftragten, durch Teilnehmende oder durch sonstige Dritte an der Veranstaltung entstanden sind.
  17. Den Anweisungen des Hausmeisters oder anderer von der Stadt Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.
  18. Flucht- und Rettungswege müssen zu jedem Zeitpunkt unverschlossen und frei gehalten werden.

Ergänzende Regelungen

Um den Sportbetrieb weiterhin zu ermöglichen, sind weitere Regelungen für die Nutzung in den Hallen der Stadt Bad Oldesloe notwendig:
Es sind die Regelungen der jeweils aktuell gültigen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der geltenden Fassung zu beachten und umzusetzen.
Notwendige Hygienekonzepte sind von den Nutzern zu erstellen und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Nutzungszeit muss um 15 Minuten verkürzt werden, um eine ausreichende Zeit für Desinfektion und Belüftung gewährleisten zu können.

Bad Oldesloe, den 16.02.2022

-Siegel-

Lembke
Bürgermeister

Während der gesetzlichen Schulferien findet in den Räumen und Sporthallen keine Reinigung statt. Es ist darauf zu achten, dass die Verschmutzungen so gering wie möglich zu halten sind, sowie Papierkörbe etc. ggf. selbst zu leeren und der Müll fachgerecht zu entsorgen ist.

Es gibt während der Ferien keine Warmwasserversorgung (Duschen).

Sollten während der Nutzung Schäden entstehen, sind diese unverzüglich der Stadt Bad Oldesloe mitzuteilen. Sollte ein Hausmeister vor Ort sein, sind ihm die Schäden aufzuzeigen.

Der Schließdienst ist von dem Veranstalter bzw. Vereinen, verantwortungsvoll, selbst durchzuführen. Grundsätzlich sind die Räume bzw. Hallen abzuschließen, wenn sich in ihnen keine Personen mehr befinden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt in dem ein Wechsel der Gruppen o. ä. stattfindet.

Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass Reparaturarbeiten auch kurzfristig durchgeführt werden müssen und es zu Einschränkungen der Nutzung kommen kann.

Von dem Veranstalter bzw. Vereinen ist darauf zu achten, dass sich die Besucher der Veranstaltung/Mitglieder des Vereins nur in den Räumen bzw. Hallen aufhalten, die zur Nutzung von der Stadt Bad Oldesloe genehmigt wurden.
Auch in diesen Bereichen kann es durch Reparatur oder Baumaßnahmen zu Einschränkungen kommen. Bitte achten Sie darauf, dass sich keine Personen, insbesondere Kinder, unmittelbar dort aufhalten.

Desweiteren gilt die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe sowie die Hallenordnung.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Bad Oldesloe, 21.06.05

Tassilo von Bary
(Bürgermeister)

Häufig werden Anfragen an die Stadtverwaltung gestellt, ob Schülerinnen und Schüler in Schulgebäuden und dort in Klassenräumen übernachten dürfen (z. B. Lesenächte etc.).
Es sind folgende Punkte einzuhalten, damit diese Veranstaltungen zur Zufriedenheit aller ablaufen.

  • Da sich im Normalfall nachts keine Personen in der Schule befinden, würde die im Notfall alarmierte Feuerwehr zwar die Brandbekämpfung einleiten, aber nicht mit einer Personensuche beginnen. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Feuerwehr über die nächtliche Nutzung unterrichtet wird.
    Informieren Sie uns daher rechtzeitig schriftlich (auf dem Raumnutzungsantrag) über die Veranstaltung mit Angabe, in welchem Geschoss und Raum die Veranstaltung stattfindet.
    Diese Angaben werden von uns an die Feuerwehr weitergeleitet.
  • Es dürfen ausschließlich Räume genutzt werden, die über mindestens zwei voneinander unabhängige Flucht und Rettungswege erreichbar sind (gemäß § 15 „Brandschutz“ der Landesbauordnung).
  • Die Ausgangstür in den „Schlafräumen“ darf nicht zugestellt, der Weg dorthin muss frei bleiben.
  • Die Flure vor den „Schlafräumen“ (= Fluchtwege) sind unbedingt frei zu halten! Es dürfen dort
    - keine Tische, Stühle etc. aufgestellt/zwischengelagert werden
    - keine Garderoben, Taschen usw. aufbewahrt werden
  • Es darf im Gebäude und auf dem Schulgelände weder geraucht noch offenes Feuer gemacht werden. Alkohol ist ebenfalls untersagt.
  • Kinder und Jugendlichen dürfen nur im Beisein von erwachsenen Betreuungspersonen in den Schulen übernachten.
  • Bedenken Sie: eine gewohnte Umgebung kann für manchen im Dunkeln anders als gewohnt erscheinen. Die Betreuungspersonen sollten die Kinder/Jugendlichen deshalb mit der Umgebung vertraut machen und Anweisungen für den Notfall geben.