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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Richtlinie zur Hallen- und Raumnutzung in den Schulen während der gesetzlichen Schulferien

Während der gesetzlichen Schulferien findet in den Räumen und Sporthallen keine Reinigung statt. Es ist darauf zu achten, dass die Verschmutzungen so gering wie möglich zu halten sind, sowie Papierkörbe etc. ggf. selbst zu leeren und der Müll fachgerecht zu entsorgen ist.

Es gibt während der Ferien keine Warmwasserversorgung (Duschen).

Sollten während der Nutzung Schäden entstehen, sind diese unverzüglich der Stadt Bad Oldesloe mitzuteilen. Sollte ein Hausmeister vor Ort sein, sind ihm die Schäden aufzuzeigen.

Der Schließdienst ist von dem Veranstalter bzw. Vereinen, verantwortungsvoll, selbst durchzuführen. Grundsätzlich sind die Räume bzw. Hallen abzuschließen, wenn sich in ihnen keine Personen mehr befinden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um einen kurzen Zeitraum handelt in dem ein Wechsel der Gruppen o. ä. stattfindet.

Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass Reparaturarbeiten auch kurzfristig durchgeführt werden müssen und es zu Einschränkungen der Nutzung kommen kann.

Von dem Veranstalter bzw. Vereinen ist darauf zu achten, dass sich die Besucher der Veranstaltung/Mitglieder des Vereins nur in den Räumen bzw. Hallen aufhalten, die zur Nutzung von der Stadt Bad Oldesloe genehmigt wurden.
Auch in diesen Bereichen kann es durch Reparatur oder Baumaßnahmen zu Einschränkungen kommen. Bitte achten Sie darauf, dass sich keine Personen, insbesondere Kinder, unmittelbar dort aufhalten.

Desweiteren gilt die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe sowie die Hallenordnung.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Bad Oldesloe, 21.06.05

Tassilo von Bary
(Bürgermeister)