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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für Projekte zu bekommen.
Im Jugendbereich gibt es hier die unten beschriebenen Regelungen für verschiedene Arten von Fahrten und für die Anschaffung von Material, das für die Jugendarbeit verwendet wird.
Wenn Du auf der Suche nach einer finanziellen Unterstützung für Dein Projekt bist, sprich uns gerne an – natürlich auch, wenn es nicht zu den hier beschriebenen Richtlinien passt. In diesem Fall können wir gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, eine Unterstützung durch die Stadt oder Stiftungen zu ermöglichen.

Bei allen Fragen zu diesem Thema sind wir gerne Dein Ansprechpartner!

Gefördert wird die Beschaffung von Jugendpflegematerial (Material zur Verwendung in der Jugendarbeit). Beantragen können dies Oldesloer Gruppen und Vereine, die in der Jugendarbeit tätig sind.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch pro Träger und Jahr 770 Euro. Beantragen können Sie die Förderung formlos mindestens vier Wochen vor der geplanten Beschaffung.

Auf der Grundlage der am 25.02.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte“ hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.11.2013 die
Neufassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegematerial beschlossen.

  1. Grundsätzliches
    Zur Förderung der Jugendarbeit von Jugendverbänden und-gemeinschaften gewährt die Stadt Bad Oldesloe Zuwendungen für die Beschaffung von Jugendpflegematerial. Es wird vorausgesetzt, dass die Angebote demokratisch geleitet, die Kinder und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen altersentsprechend beteiligt und zu einem friedfertigen Umgang miteinander und zur Kreativität angeregt werden. Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

  2. Gegenstand der Förderung
    Gefördert wird die Beschaffung von Jugendpflegematerial, das für die Durchführung von Angeboten der Jugendarbeit benötigt wird, wie z. B. Jugendliteratur, Musikinstrumente, Zeltlagermaterial, technisches Gerät sowie Materialien für schöpferische Tätigkeiten. Gewährt werden Zuwendungen als Projektförderung (einmalige Zuwendungen).

  3. Zuwendungsempfänger
    Zuwendungsempfänger können Oldesloer Gruppen sein, die anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind. Im Einzelfall können auch Oldesloer Träger, Gruppen und Initiativen gefördert werden, die die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 KJHG (Förderung der freien Jugendhilfe) erfüllen. Nicht zuwendungsberechtigt sind Träger, die für ihre Arbeit seitens der Stadt Bad Oldesloe im laufenden Jahr bereits einen festen Zuschuss erhalten.

  4. Antragstellung
    Die Beantragung erfolgt auf dem Antragsformular der Stadt Bad Oldesloe und muss dort mindestens vier Wochen vor der geplanten Beschaffung eingereicht werden.

  5. Bewilligungsverfahren
    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 40 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch pro Träger und Jahr 770 Euro. Die bewilligten Mittel sind wirtschaftlich und ausschließlich für die beantragte Maßnahme zu verwenden. Ein Verwendungsnachweis ist der Stadt Bad Oldesloe spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres der Bewilligung vorzulegen.

  6. Inkrafttreten
    Die Richtlinie tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie der Stadt Bad Oldesloe zur Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegematerial vom 14.04.2004 außer Kraft.

Bad Oldesloe, den 26.11.2013
Stadt Bad Oldesloe
Tassilo von Bary
Der Bürgermeister

Gefördert werden Projekte, Maßnahmen, Aktionen und das Engagement von Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahre. Eine Förderung ist dabei bis zu einem Maximalbetrag von 500 € pro Projekt möglich.

Alle weiteren Informationen wie die Richtlinien und den Antrag findest Du unter:

https://www.holsteinsherz.de/projekte/jugendprojekte

Das Oldesloer Spendenparlament unterstützt sinnvolle Projekte für die es sonst keine Förderung oder Mittel gibt.

Auch kleinere und unbekannte Gruppen haben so die Möglichkeit gefördert zu werden.

Alle weiteren Informationen findest Du unter:
http://www.oldesloer-spendenparlament.de/

Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien an Jugendferienerholung und Kurzfreizeiten.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Ferienerholungsmaßnahme mindestens 4 Tage und höchstens 21 Tage grundsätzlich von einem öffentlichen oder nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird.

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt je Kind/Jugendlichen je Ferienerholungsmaßnahme 300 Euro. Vom Antragsteller ist grundsätzlich ein Eigenanteil in Höhe von höchstens 5 Euro täglich zu erbringen, maximal jedoch 60 Euro. Beantragen können Sie die Förderung formlos mindestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Ferienmaßnahme.

Auf der Grundlage der am 25.02.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte“ hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.11.2013 die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Jugendferienerholung und Kurzfreizeiten beschlossen.

  1. Grundsätzliches
    Zur Förderung von Jugendferienerholung und Kurzfreizeiten gewährt die Stadt Bad Oldesloe Zuwendungen für Kinder und Jugendliche aus finanziell bedürftigen Familien. Hierdurch sollen Kinder und Jugendliche gefördert werden, deren Alltags- und Lebenssituation eine Ferienerholungsmaßnahme notwendig und sinnvoll macht, insbesondere Kinder aus Familien mit akuten Problemen, oder deren Mitgliedschaft in einem Jugendverband/Jugendtreff durch die Teilnahme an einer Maßnahme dieses Verbandes/Treffs gefestigt werden soll. Die Zuwendung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

  2. Gegenstand der Förderung
    Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Ferienfreizeiten und Kurzfreizeiten der Jugendarbeit. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die Ferienerholungsmaßnahme mindestens 4 und höchstens 21 Tage andauert und von einem öffentlichen oder nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird. Im Einzelfall wird die Teilnahme an einer Maßnahme eines Oldesloer Trägers, einer Gruppe oder einer Initiative gefördert, die die Voraussetzungen des § 74 Absatz 1 KJHG (Förderung der freien Jugendhilfe) erfüllen. Gewährt werden Zuwendungen als Projektförderung (einmalige Zuwendungen).

  3. Zuwendungsempfänger
    Zuwendungsempfänger sind Personensorgeberechtigte, die
    • Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII oder
    • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
    • nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder
    • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
    In begründeten Einzelfällen ist auch eine Zuwendung an Personensorgeberechtigte außerhalb der oben benannten Zuwendungsempfängergruppen möglich.

  4. Antragstellung
    Die Beantragung erfolgt auf dem Antragsformular der Stadt Bad Oldesloe und muss dort mindestens vier Wochen vor Beginn der Ferienmaßnahme eingereicht werden.

  5. Bewilligungsverfahren
    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung ist auf 300 EUR je Kind/Jugendlicher je Ferienerholungsmaßnahme festgelegt. Es ist ein Eigenanteil durch den Antragssteller zu übernehmen. Dieser liegt bei höchstens 5 EUR je Tag und höchstens 60 € je Maßnahme. In begründeten Einzelfällen kann der Eigenanteil ganz oder teilweise erlassen werden. Einzelheiten werden in der Bewilligung festgelegt. Die Zuwendung wird in der Regel direkt an den Träger der Maßnahme überwiesen.

  6. Inkrafttreten
    Die Richtlinie tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung von Jugendferienerholung und Kurzfreizeiten der Stadt Bad Oldesloe vom 01.08.2010außer Kraft.

Bad Oldesloe, den 26.11.2013
Stadt Bad Oldesloe
Tassilo von Bary
Der Bürgermeister

Gemäß einer Vereinbarung mit dem Kreisjugendring werden sämtliche Jugendfreizeitfahrtenabrechnungen und Jugendfreizeitförderungen über den Kreisjugendring abgerechnet.

Anträge auf Förderung sind somit grundsätzlich an den Kreisjugendring zu stellen. Gefördert werden ausschließlich Stormarner Träger.

Die Förderrichtlinien finden Sie hier:

https://www.kjr-stormarn.de/angebote/fuer-die-jugendarbeit/foerderung/freizeitfahrtenfoerderung/