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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Schülerbeförderung

Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte

Um die Fahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn 2024/25 in der Schule zu erhalten, muss der Antrag (ab Mai 2024 möglich) bis spätestens 30. Juni 2024 online gestellt werden.

Allgemeines

  • Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten regelt sich nach § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit der geltenden Satzung des Kreises Stormarn vom 18.12.1995, in Kraft getreten mit Datum vom 1.8.2013.
  • Ein Anspruch auf eine Kostenübernahme seitens des Schulträgers und des Kreises Stormarn zur Beförderung innerhalb von Bad Oldesloe besteht nicht.
  • Der kürzeste verkehrsübliche Weg zu der zuständigen Grundschule muss weiter als 2 km, bei anderen Schularten (bis Klassenstufe 10) zur nächstgelegenen Schule weiter als 4 km und nicht in der geschlossenen Ortschaft von Bad Oldesloe sein.
  • Bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule werden nur die Kosten bis zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule anerkannt. Gegebenenfalls ist dann auf eigene Kosten aufzustocken.
  • Die Möglichkeit zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten besteht nur bis zum Abschluss der 9. Klasse bzw. bis einschließlich der 10. Klassenstufe.
  • Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen können gegen den Schulträger oder den Träger der Schülerbeförderung nach den schulrechtlichen Bestimmungen nicht geltend gemacht werden.
  • Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat als zentrale Stelle die Sachbearbeitung übernommen. Die Bearbeitung erfolgt ausnahmslos digital über ein Online-Antragsverfahren. Einen Antrag als Papierversion gibt es nicht mehr.

Informationen für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11

https://www.hvv.de/de/schule

Online-Antrag und weitere Informationen

https://www.ticket-olav.de/

Kontakt

Rechtsgrundlage

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).