Seiteninhalt

Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Musikschule

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen

Nr. 99077015109000

Archive in Schleswig-Holstein stehen jedermann offen. Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

Das Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig übernimmt und sichert zentral die historischen Unterlagen der Landesverwaltung und ihrer Vorgängerbehörden. Die Städte, Kreise, Ämter und Gemeinden unterhalten eigene Archive. Neben dem Landesarchiv und den Kommunalarchiven können Sie auch kirchliche Archive für Ihre Recherchen heranziehen. Das Archiv der Christian-Albrechts-Universität wird im Landesarchiv verwaltet.

Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche.

Eine Einsichtnahme ist nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.

Ansprechpunkt

Stadtarchiv

Stadtarchiv

Das Stadtarchiv ist das historische Gedächtnis der Stadt. Die älteste Urkunde, die im Archiv erhalten ist, stammt aus dem Jahr 1365 und belegt damit, auf welch lange Tradition das Bad Oldesloer Stadtarchiv zurückblicken kann. Heute steht es jedem Interessierten für Auskünfte und für eigene Forschungen zur Stadtgeschichte Bad Oldesloes zur Verfügung. Es bietet neben Urkunden aus der Zeit beginnend im Jahre 1365 sowie Akten aus den Jahren von 1648 bis heute Fotos, Karten und Pläne, eine Zeitungssammlung sowie eine Präsenzbibliothek mit Büchern zu Bad Oldesloe und Schleswig-Holstein.

Mit Eingang des Zuwendungsvertrages konnte das Stadtarchiv ab Januar 2022 eine erste Auswahl von Dokumenten treffen und den Startschuss für die digitale Nutzbarmachung von Unterlagen geben. Dabei lagen die städtischen Protokolle im Fokus, die besonders häufig angefragt werden. Hierzu zählen die Sitzungen der Stadtverordneten oder des Magistrats ebenso wie protokollierte Versammlungen diverser Ausschüsse und Gremien.

Die Digitalisierung des Archivguts verfolgt dabei vor allem zwei Ziele. Zum einen dient sie der Erhaltung des teilweise sehr alten und brüchigen Schriftguts. Zum anderen vereinfacht sie die Benutzung, da sie die Möglichkeit der elektronischen Bereitstellung der Dokumente offeriert. Gerade in Zeiten des digitalen Wandels wird eine jederzeitige und ortsunabhängige Einsicht in die Bestände des historischen Gedächtnisses der Stadt immer bedeutsamer. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie dazu beigetragen, dass die Benutzung vor Ort seltener in Anspruch genommen wird.

Mit dem Abschluss des geförderten Projektes ist somit gleichzeitig auch ein Schritt in ein zukünftiges Aufgabenfeld des Stadtarchivs getan. In Zukunft ist die schrittweise digitale Nutzbarmachung der Dokumente im Archiv geplant. Diese soll in Form von einzelnen Digitalisierungsprojekten realisiert werden.

Gefördert wurde das Projekt im Rahmen von „WissensWandel“, einem Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von „NEUSTART KULTUR“. Das Programm „WissensWandel“ des Deutschen Bibliotheksverbandes wird innerhalb von NEUSTART KULTUR von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angeboten und zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach ab, indem Kultureinrichtungen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden.

Nähere Informationen zum Programm „WissensWandel“ finden Sie unter: www.bibliotheksverband.de/wissenswandel

Archiv I

a) Urkunden und Briefe 1365–1655
b) Aktenbestände 1647–1864

Archiv II

Aktenbestände 1865–1945

Archiv III

01 Akten
01.1 Akten 1945–1989
01.2 Akten 1990–
02 Protokolle
02.1 Magistratsprotokolle
02.2.1 Stadtverordnetenprotokolle
02.2.2 Ausschussprotokolle
03 Haushaltspläne
04 Gebäudeakten
05 Eingemeindete Orte
06 Nachlässe
07 Verbände
08 Parteien
09 Filme (Videos)
10 Kartensammlung
12 Fotosammlung

Veröffentlichungen zur Oldesloer Stadtgeschichte

Verfasserin: Sylvina Zander, Archivarin der Stadt Bad Oldesloe

Bücher

  • 2006 – Tradition und Sport: Die Bürgerschützengilde von 1627 e. V. Bad Oldesloe, Lübeck
  • 2008 – Oldesloe – Die Stadt, die Trave und das Wasser, Neumünster (Wachholtz) 2008 (= Stormarner Hefte 25)
  • 2013 – Oldesloe und sein Bad 1913–1938, Husum Druck und Verlagsanstalt, Husum 2013
  • 2016 – „Ich bin an diesem Ort geboren“. Die Geschichte der Oldesloer Juden, Wachholtz-Verlag, Kiel und Hamburg 2016

Aufsätze

  • 1999 – „Ach Gott, tu Feuer aus!“ Brände und Brandverhütung in Oldesloe im 18. Jahrhundert, in: Jahrbuch für den Kreis Stormarn, 17. Jahrgang 1999, Seite 96–108
  • 2004 – Friedhof für die Sünder in Oldesloe. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte der unehrlichen Bestattung, in: Ohlsdorf Zeitschrift für Trauerkultur, Nr. 87, IV/2004
  • 2005 – Friedrich August Lorentzen, in: Biographisches Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck, Band 12, Seite 293–296
  • 2006 – „Eine gelinde Ahndung dieses Vergehens sehr zu wünschen steht“ – Osnabrücker Torfbaggerer auf Oldesloer Torfmooren, in: Jahrbuch für den Kreis Stormarn 2006.
  • 2010 – „Daß Unglück so meine arme Vaterstadt und mir betroffen hat, ist groß…“ – Der Oldesloer Stadtbrand vom 22. Mai 1798, in: Ortwn Pelc (Hg.): Katastrophen in Norddeutschland. Vorbeugung, Bewältigung und Nachwirkungen vom Mittelalter bis ins 21. Jahrhundert (= Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins Baand 45), Neumünster 2010, Seite 107–118
  • Kindervogelschießen in Bad Oldesloe, hrsg. vom Kreisarchiv Stormarn und Stadtarchiv Bad Oldesloe, Bad Oldesloe (Texte Sylvina Zander)
  • Der Wiederaufbau Oldesloes nach dem großen Stadtbrand vom 22. Mai 1798 – eine Katastrophe als Chance, in: Jahrbuch 2011 Kreis Stormarn, Seite 36–42
  • Lübeck und Oldesloe – zwei Städte im Kampf um die Hoheit auf der Trave, in: Der Wagen. Lübecker Beiträge zur Kultur und Gesellschaft 2010, Seite 265–278
  • 2011 – Der Wiederaufbau Oldesloes nach dem großen Stadtbrand vom 22. Mai 1798 – eine Katastrophe als Chance, in: Stormarner Jahrbuch 2013, Seite 36–42
  • 2014 – „Frauengeist in die Stadtregierung!“ Anna Vagt – die erste weibliche Stadtverordnete in Bad Oldesloe, in: Stormarner Jahrbuch 2014, Seite 125–132
  • 2015 – Der König kommt! Besuche dänischer Könige in Oldesloe, in: Stormarner Jahrbuch 2015, Seite 132–145

Persönliche Benutzung vor Ort

Melden Sie Ihren Besuch bitte frühzeitig genug an (telefonisch oder per E-Mail) damit das Archiv alle erforderlichen Vorbereitungen treffen kann. Für die persönliche Benutzung ist der Benutzungsantrag ausgefüllt mitzubringen. Alternativ können Sie den Antrag direkt vor Ort ausfüllen und unterschreiben.

Die zur Verfügung stehenden Formulare können Online oder nach Download (PDF-Formulare) am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben ausgedruckt werden. Einige Formulare besitzen einen „Senden-Button“ diese Formulare können direkt gesendet werden.

PDF-Formulare

Wir empfehlen Ihnen die aktuellste Adobe Reader Version (kostenlos).
Falls Sie mit Ihrem Webbrowser (z. B. Firefox) Probleme beim Öffnen, Ausfüllen oder Absenden des Formulars haben, kann es daran liegen, dass das Formular im PDF-Viewer des Webbrowsers geöffnet wurde. Wir empfehlen, das Formular mit Adobe Reader zu öffnen. Alternativ können Sie natürlich auch das PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.

Ausfüllen

Klicken Sie nach dem Laden des PDF-Formulars den Cursor in die auszufüllenden Felder und geben Sie die nötigen Daten ein. Ankreuzfelder können mit einem Mausklick aktiviert werden. Sie können sich auch mit der „Tab-Taste“ weiterbewegen.

Drucken

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, steht (teilweise) eine formulareigene Drucken-Schaltfläche zur Verfügung, sie können auch das Druck-Symbol in der Menüleiste verwenden. Danach können Sie das Formular unterschreiben und – gegebenenfalls mit nötigen zusätzlichen Unterlagen – bei der Stadtverwaltung einreichen.

Senden – Online-Versand

Einige Formulare benötigen keine Unterschrift. Sie können direkt mit der Senden-Schaltfläche an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt werden.
Formulare, die keine Senden-Schaltfläche haben, müssen ausgedruckt und unterschrieben werden.

Speichern

ACHTUNG: Wenn Sie lediglich den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner installiert haben, lassen sich die Formulare nach dem Download nur ausfüllen und ausdrucken, der Inhalt kann jedoch nicht gespeichert werden, d. h. mit dem Schließen gehen sämtliche ausgefüllten Daten verloren.

iPad, iPhone, Smartphones

Beachten Sie bitte, dass Sie auch auf einem mobilen Endgerät eine entsprechende App installieren müssen, um die PDF-Formulare in vollem Umfang nutzen zu können.

Probleme

  1. Kann ein Formular nicht aufgerufen werden, überprüfen Sie bitte die Version Ihres Acrobat Readers. Unsere Formulare benötigen mindestens die Version 7.x.
  2. Probleme mit Firefox
    Sollte das Formular zwar angezeigt, aber nicht bearbeitet werden können, öffnen Sie im Menü des Browsers den Punkt „Extras“ und danach den Unterpunkt „Einstellungen“. Unter der Überschrift „Anwendungen“ suchen Sie dort in der Auflistung (Dateityp) den Punkt „Portable Dokument Format (PDF)“ und stellen Sie im rechten Bereich (Aktion) die Anwendung um auf „mit Adobe Reader xx.xx“ öffnen. Starten Sie den Browser neu.
  3. Probleme mit Google Chrome
    Google Chrome verwendet einen eigenen PDF-Viewer, der das Ausfüllen der Formulare nicht unterstützt. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen und Absenden von PDF-Formularen einen anderen Browser.

Formularservice

Der Formularservice wird in Zukunft kontinuierlich erweitert, damit sich „Ihr Gang zur Verwaltung“ so unkompliziert und bequem wie möglich gestaltet. Sollten Sie Formulare vermissen, freuen wir uns über Ihre Anregungen.

Schriftliche Auskünfte

Eine „Recherche“ im Archiv muss nicht zwangsläufig mit einem persönlichen Besuch vor Ort verbunden sein. Sie können Ihre Anfrage jederzeit schriftlich oder telefonisch an das Archiv richten. Für die Recherche sind möglichst genaue Angaben hilfreich, um eine schnelle und gezielte Auskunft geben zu können. Beachten Sie hierzu auch bitte die Gebühren, die, je nach Aufwand der Recherche, anfallen können. (siehe Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, interner Link)

Benutzungsmodalitäten

Die Benutzungsmodalitäten werden durch die Satzung über die Nutzung des Archivs der Stadt Bad Oldesloe (interner Link) vom 02.12.1998, in Kraft getreten am 10.12.1998, geregelt.

Nach dieser Satzung gilt:
Alle Personen haben das Recht, das Archivgut nach Maßgabe dieser Satzung zu nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt. Die Einschränkungen des § 9 Abs. 2 bis 4 des Landesarchivgesetzes gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass auch das Wohl der Stadt durch die Nutzung nicht gefährdet werden darf.

Die Sperrfristen der Archivalien richten sich nach dem Archivgesetz des Landes Schleswig-Holstein (§ 9 Abs. 3) und lauten wie folgt:

- 10 Jahre nach Entstehung der Unterlagen
- 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen bei einem besonderen Amtsgeheimnis oder besonderen Rechtsvorschriften über Geheimhaltung

Bei personenbezogenem Archivgut gelten folgende Schutzfristen:

- 10 Jahre nach dem Tod des Betroffenen
- 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen (wenn das Todesdatum nicht bekannt ist)
- 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder Todes- noch Geburtsdatum bekannt sind

Auskünfte aus Personenstandsunterlagen

Das Archiv stellt auf Wunsch beglaubigte Kopien aus Personenstandsregistern gebührenpflichtig zur Verfügung (siehe Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren).

Für diese gelten entsprechende Fristen, bevor sie zur endgültigen Aufbewahrung vom Standesamt an das Stadtarchiv übergeben werden. Diese staffeln sich nach dem aktuell gültigen Personenstandsgesetz (PStG) wie folgt:
  1. für Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
  2. für Geburtenregister 110 Jahre;
  3. für Sterberegister 30 Jahre; für Sterberegister des Sonderstandesamts in Bad Arolsen 80 Jahre.

Erst nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfristen gelangen die Personenstandsregister in das Magazin des Archivs und können von hier aus bearbeitet werden. Für alle Anfragen, die Personenstandsunterlagen vor Ablauf dieser Fristen betreffen, ist das Standesamt der Stadt Bad Oldesloe zuständig.

Hinweis: Standesamtliche Personenstandsregister wurden im Freistaat Preußen, zu welchem Schleswig-Holstein als Provinz zählte, erst ab dem 01.10.1874 geführt. Aus diesem Grund kann das Archiv keine Auskünfte aus dem Zeitraum vor Oktober 1874 geben.

Das Stadtarchiv kann aus den nicht fortschreibungspflichtigen Registern keine „Urkunden“ ausstellen, sondern nur beglaubigte Kopien anfertigen.

Kosten

Über die Erhebung von Gebühren entscheiden die Archivträger. Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem jeweiligen Archiv in Verbindung.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Nähere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Schleswig-Holsteinischen Archive.