Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!
Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.
Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Nr. 99110025007000Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Verbot der nicht gewerbsmäigen Haltung von gefährlichen Wildtieren zulassen.
Volltext
In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.
Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Haltungsverbot erteilen.
Ansprechpunkt
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Erforderliche Unterlagen
- Herkunftsnachweis der Tiere,
- Nachweis über die Erforderlichkeit der Haltung der Tiere.
Kosten
Keine
Frist
Der Antrag auf Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".