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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Musikschule

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Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände erwerben

Nr. 99050089220000

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

Ansprechpunkt

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

  • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
  • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

Hinweise (Besonderheiten)

Die sogenannten »Fiskuserbschaften« beziehungsweise »Fiskalerbschaften« entstehen, wenn das Land Schleswig-Holstein als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Land dabei auch gesetzlicher Erbe.