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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Nr. 99008001012002

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Volltext

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/BMI24037-fotomustertafel.html
  • alten Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass,
  • Standesamtliche Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung, Registrierschein)
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweise – bei Alleinerziehenden einen entsprechenden Nachweis z. B. Sorgerechtsbescheid.

Hinweise zum Ausfüllen und Drucken von PDF-Formularen

Wichtige Hinweise zum Passfoto – Neuerungen seit 1. Mai 2025

Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Seit 1. Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.

Achtung: Sie erhalten hierfür von Ihrem Fotografen einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vor Ort vorlegen müssen.

Zur Antragsstellung muss der Ausweisbewerber für die erforderliche Unterschrift und Identitätsüberprüfung persönlich im Bürgerbüro erscheinen.

Rechtsgrundlage(n)