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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Senioren

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Namensänderung (öffentlich-rechtlich)

Nr. 99083001011001

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Namensrecht ist durch das bürgerliche Recht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Es enthält zahlreiche Namenserklärungs- und Namensbestimmungsmöglichkeiten (z. B. Ehenamensbestimmung), zieht damit aber auch Grenzen.

Darüber hinaus können Familienname und Vornamen nur in Ausnahmefällen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung geändert werden. Es soll mit dieser gesetzlichen Regelung ermöglicht werden, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen.

Die Änderung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Dabei reicht es nicht aus, dass der eigene Name nicht gefällt oder ein anderer Name klangvoller wäre oder auf Dritte eine eindrucksvollere Wirkung hätte.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz ist immer die örtliche Ordnungsbehörde.
Bei der Stadt Bad Oldesloe wird diese Aufgabe im Standesamt wahrgenommen, das aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung auch zuständig ist für die Bürgerinnen und Bürger, die im Amtsbereich Bad Oldesloe-Land gemeldet sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für eine Vornamensänderung betragen zwischen 2,55 € und 255 €, für eine Familiennamensänderung zwischen 2,55  € und 1022 €.
Da für die Ablehnung und auch für die Rücknahme des Antrages Gebühren fällig werden, empfehlen wir in jedem Fall vor der Beantragung einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Änderung der Familiennamen und Vornamen (NamÄndG).