Seiteninhalt

Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

ÖPNV – Bus und Bahn

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Alters- und Ehejubiläen

Nr. 99035001066000

Seit Jahrzehnten pflegt die Stadt Bad Oldesloe die Tradition, ihre älteren Bürgerinnen und Bürger durch Gratulationen zu Geburtstagen bzw. Ehejubiläen zu ehren.

Unsere Bürgerworthalterin bzw. der Bürgermeister nehmen dies gern zum Anlass einen persönlichen Gratulationsbesuch abzustatten, soweit es gewünscht wird. Es erfolgt ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Ereignis eine schriftliche Abfrage durch das Sekretariat des Bürgermeisters.

Gratuliert wird zum 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

Bei Ehejubiläen wird zum 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum gratuliert.
Zu Grunde liegt das Datum der standesamtlichen Trauung. Hier sind wir auf die Mitwirkung der Angehörigen bzw. den Beteiligten selbst angewiesen. Nicht in allen Fällen sind diese Daten im Bürgerbüro erfasst bzw. bei einer hinterlegten Auskunftssperre nach Bundesmeldegesetz werden die Daten nicht übermittelt. Auch wenn Sie einer Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz widersprochen haben, werden diese nicht übermittelt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie sich gerne ca. 6 Wochen vor dem Ereignis im Bürgerbüro.

Neu ab Februar 2024

Eine Weitergabe der Daten an die Presse erfolgt nicht mehr durch die Stadt Bad Oldesloe. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt ausschließlich auf der Website der Stadt Bad Oldesloe.
Hier wird das jeweilige Ereignis nach vorheriger Zustimmung der Jubilare für den Monat des Geburtstages bzw. des Ehejubiläums veröffentlicht.

Gratulationen

Jubiläen im März 2024

90. Geburtstag

1. März: Herr Gerhard Schodde

Goldene Hochzeit

20. März: Eheleute Rosmarie und Ingolf Behm
29. März: Eheleute Regina und Wilfried Gitt

Die Stadt Bad Oldesloe gratuliert allen Jubilaren – auch allen, die hier nicht genannt werden möchten – recht herzlich und wünscht für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und Erfüllung im weiteren Leben.

Jubiläen im April 2024

90. Geburtstag

15. April: Herr Dr. Rufolf Krebs
28. April: Frau Gerda Bahr
29. April: Herr Gerhard Hohmann

95. Geburtstag

15. April: Frau Traute Iwohn

Goldene Hochzeit

5. April: Eheleute Elisabeth und York Favier

15.04.2024    90.    M    Dr.    Krebs    Rudolf    
28.04.2024    90.    W        Bahr    Gerda    
29.04.2024    90.    M        Hohmann    Gerhard

15.04.2024    95.    W        Iwohn    Traute

05.04.2024    Goldenen Hochzeit    Elisabeth und York Favier

020.0 Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall der Stadt Bad Oldesloe

020.0 Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall der Stadt Bad Oldesloe

Lesefassung der Richtlinien für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall der Stadt Bad Oldesloe vom 01.03.2017 einschl. 2. Änderung der Richtlinie für Ehrungen, Ehrengaben und Zuwendungen im Einzelfall vom 27.02.2018
Stand der Lesefassung: 03/2018

A Allgemeines

Im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel werden nach Maßgabe dieser Richtlinie geehrt bzw. erhalten Ehrengaben oder Zuwendungen im Einzelfall

  1. Personen, die sich besondere Verdienste um die Stadt Bad Oldesloe erworben haben,
  2. Altersjubilare ab dem 90. Geburtstag, Ehe- und Geschäftsjubilare ab dem 50. Ehe- bzw. Geschäftsjubiläum,
  3. Stadtverordnete und bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen,
  4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt ab dem 25. Dienstjubiläum, bei wichtigen anderen Anlässen und in Trauerfällen
  5. ortsansässige Vereine und Verbände bei besonderen Anlässen
  6. Vertreter/innen der Partnerstädte
  7. Vereine, Verbände oder Personen im Einzelfall unter sozialenGesichtspunkten,
  8. Vereine, Verbände oder Personen in besonderen Einzelfällen.

Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinien nicht begründet.

B Anwendungsbereich und Verfahrensweise

  1. Ehrungen von Personen, die sich um die Stadt Bad Oldesloe verdient gemacht haben
    Anwendungsbereich/Verfahrensweise
    1.1. Ehrungen von verdienten Personen durch die Stadt Bad Oldesloe für hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem, sozialem, kulturellem und sportlichem Gebiet/Über den Einzelfall, die Form der Ehrung und die Art des Präsents entscheidet jeweils der Bürgerworthalter mit dem Bürgermeister.
    1.2. Ableben einer Person, die sich durch hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem, sozialem, kulturellem und sportlichem Gebiet um die Stadt Bad Oldesloe verdient gemacht hat/Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt
  2. Ehrungen von Jubilaren
    2.1. 90., 95., 100. und jeder weitere Geburtstag/Glückwunschschreiben, Blumenstrauß
    2.2. 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum/Glückwunschschreiben, Blumenstrauß
    2.3. 50., 75., 100. und jedes weitere 50jährige Geschäftsjubiläum/Glückwunschschreiben, Blumenstrauß
  3. Ehrungen von Stadtverordneten und bürgerlichen Mitgliedern in den Ausschüssen
    3.1 Nach jeder vollen Wahlzeit/Ein Glas mit einem Bad Oldesloer Motiv
    3.2 Ausscheiden einer/eines Stadtverordneten im Laufe der Wahlzeit/Blumenstrauß
    3.3 Ableben einer/eines Stadtverordneten oder eines bürgerlichen Mitglieds eines Ausschusses/Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt, Kondolenzschreiben, Spende (Kranz oder Geldbetrag)
    3.4 Ableben einer/eines ehemaligen Stadtverordneten oder eines bürgerlichen Mitglieds eines Ausschusses, wenn er/sie zwei volle Wahlzeiten für die Stadt tätig war/Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil) und im Markt
    3.5 Ableben einer ehemaligen Bürgerworthalterin oder eines ehemaligen Bürgerworthalters/Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt
  4. Ehrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt
    4.1. 25, 40 und 50 jähriges Dienstjubiläum/Jubiläumszuwendung nach den gesetzlichen Bestimmungen, Blumenstrauß, Urkunde
    4.2. Pensionierung bzw. Ausscheiden langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mind. 10jährige Tätigkeit bei der Stadt)/Blumenstrauß
    4.3. Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern/Glückwunschschreiben und Blumenstrauß
    4.4. Ableben einer städtischen Mitarbeiterin oder eines städtischen Mitarbeiters oder der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters/Nachruf, Kondolenzschreiben und Spende wie in Ziffer 3.3
    4.5. Ableben einer ehemaligen städtischen Mitarbeiterin oder eines ehemaligen städtischen Mitarbeiters, soweit sie oder er bis zur Erreichung der Altersgrenze hier tätig war/Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt
    4.6. Ableben einer ehemaligen Bürgermeisterin oder eines ehemaligen Bürgermeisters/Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil), im Markt
    4.7. Ableben einer Schulleiterin oder eines Schulleiters einer in der Trägerschaft der Stadt stehenden Schule/Nachruf im Stormarner Tageblatt, in den Lübecker Nachrichten (Stormarn Teil) und im Markt
  5. Ehrungen und Zuwendungen an ortsansässige Vereine und Verbände
    5.1. 50., 75., 100. und jedes weitere 25jährige Vereins bzw. Verbandsjubiläum/Glückwunschschreiben und Geldbetrag
    5.2. Auf Antrag können ortsansässige Vereine und Verbände bei besonderen Anlässen wie Kinderfesten, Turnieren, Meisterschaften etc. eine Ehrenzuwendung erhalten/Über den Einzelfall entscheidet der Bürgermeister
  6. Gastgeschenke an Vertreter/innen der Partnerstädte Bad Oldesloes
    6.1. Bei wechselseitigen Besuchen anlässlich runder „Jubiläen“ der Verschwisterung/Ein dem Anlass angemessenes Gastgeschenk, das die Stadt Bad Oldesloe würdig repräsentiert, bis zu einem Wert von 300 €. Über den Einzelfall entscheidet der Bürgerworthalter mit dem Bürgermeister.
    6.2. Bei anderen Besuchen städtischer Vertreter in einer der Partnerstädte/Ein Gegenstand mit Bad Oldesloer Motiv. Über den Einzelfall entscheidet der Bürgerworthalter mit dem Bürgermeister.
  7. Zuwendungen für soziale Zwecke
    Auf Antrag können Vereine, Verbände oder Personen im Einzelfall Zuwendungen unter sozialen Gesichtspunkten erhalten/Über den Einzelfall entscheidet der Bürgermeister
  8. Zuwendungen in besonderen Einzelfällen
    In besonderen Einzelfällen können Vereine, Verbände oder Personen Zuwendungen erhalten/Über den Einzelfall entscheidet der Bürgermeister

C Ermächtigung

Der Wert der Zuwendungen soll, wenn nichts anderes bestimmt ist, den Betrag von 100.- €, der Wert der Zuwendungen für Vereine und Verbände den Betrag von 150.- € nicht übersteigen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in diesem Rahmen die
Beträge im Einzelfall festzusetzen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Wertgrenzen der allgemeinen Preisentwicklung entsprechend anzupassen.

D Gratulanten

Die Gratulationen werden durch den Bürgermeister oder den Bürgerworthalter bzw. deren Stellvertreter vorgenommen.

Bad Oldesloe, 1. März 2017
Jörg Lembke
Bürgermeister