Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!
Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.
Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Nr. 99128008021000Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Wahlhelfer gesucht
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Egal, ob Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Bürgermeisterwahl, wir sind immer auf der Suche nach engagierten Personen, die uns bei der Durchführung der Wahlen unterstützen.
Wenn Sie Demokratie live erleben und unterstützen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. erhrenamtlicher Wahlhelfer bei uns zu melden. Der Einsatz als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer wird belohnt. Je nach Wahl und Funktion wird eine Entschädigung in Höhe von 40 bis 60 € gezahlt.
Sie haben noch nie in einem Wahlvorstand mitgearbeitet und wissen nicht, was am Wahltag zu tun ist?
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Mitgliedern des Wahlvorstandes eingewiesen. Die zuständigen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen die Wahllokale und stehen jederzeit telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Welche Aufgaben kommen auf Sie zu?
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
- Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind am Wahltag in zwei Schichten eingeteilt.
Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr ist der gesamte Wahlvorstand anwesend.
Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?
- Europawahl, Bundestagswahl: Wahlberechtigte, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten seinen/ihren Wohnsitz im Wahlgebiet haben.
- Landtagswahl, Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl und Bürgerentscheid: Wahlberechtigte, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Wochen seinen/ihren Wohnsitz im Wahlgebiet haben.
Sie haben Lust, uns künftig zur Seite zu stehen, dann füllen Sie dazu einfach unser Wahlhelfer-Formular aus.
Wir freuen uns auf Sie.