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Führungszeugnis beantragen
Nr. 99049001000000Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden – zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bad Oldesloe kann nur Anträge von Personen aufnehmen die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Bad Oldesloe gemeldet sind. Die Anträge werden an das Bundeszentralregister weitergeleitet und dort bearbeitet.
Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind (z. B. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland), müssen ihren Antrag direkt beim Bundeszentralregister, 53169 Bonn stellen.
Online beantragen
Sofern Sie einen elektronischen Personalausweis besitzen, können Sie das Führungszeugnis online auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen.
Achtung: Der Verbraucherschutz warnt vor unseriösen Online-Dienstleistern – Online Beantragungen nur direkt beim Bundesamt für Justiz
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Geschäftsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität.
- Beim Führungszeugnis für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens.
- Beim erweiterten Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.
Gebühren
- Gebühr: 13,00 Euro
Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.