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Liebe Oldesloerinnen und Oldesloer, liebe Gäste unserer schönen Stadt!

hier finden Sie Tipps für Ihre Freizeit in Bad Oldesloe und der näheren Umgebung sowie eine Übersicht der Gastgeber. Schön, dass Sie da sind!

Kinderrechtepark

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Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Nr. 99115002060000

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

Rechtsgrundlage

§§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 Satz 2 und 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG).