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Liebe Oldesloerinnen und Oldesloer, liebe Gäste unserer schönen Stadt!

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#33 Kinderrechte-Park

Kleine Menschen, großer Wert

Von den Anfängen der Kinderrechtsbewegung bis zur Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes war es ein sehr langer Weg. Noch bis ins Mittelalter hinein galt ein neugeborenes Kind als seelenlos und wurde dementsprechend behandelt. Erst Jahrhunderte später, am 20. November 1989, ver­ab­schie­de­te die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention mit ihren 54 Artikeln, der sämtliche Mitgliedsstaaten – mit Ausnahme der USA – beitraten. Zusammengefasst bescheinigen sie Kindern das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben, das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung sowie auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen. Bislang sind die Kinderrechte allerdings nicht im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert. Umso wichtiger, ganz eindringlich auf ihre Bedeutsamkeit aufmerksam zu machen. In Oldesloe geschieht dies seit Herbst 2010 mit dem ersten Kinderrechte-Park Deutschlands. Zwischen JUZE (Jugendfreizeitstätte) und Exer symbolisieren bunte Kreationen aus Holz, Metall, Stein, Keramik und Kunststoffen ausgewählte Kinderrechte und machen sie somit erfahr- und erfühlbar. Jedes Jahr kommt etwas Neues hinzu. Die Gestaltung der Kunstwerke liegt in den Händen von Oldesloer Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit erwachsenen Helfern sowie regionalen und überregionalen Künstlern. Koordiniert wird alles von den Initiatoren des Kinderrechte-Parks, den MitarbeiterInnen des Kinderhauses Blauer Elefant sowie der Stadtjugendpflege. Der Namensturm aus Holzbauklötzen, gestiftet von Oldesloer Kindertagesstätten, auf dessen fast zwei Metern Höhe mittlerweile über 200 Kinder ihren Namen verewigt haben, erinnert an das Recht auf einen Namen und eine Identität (Artikel 6–8). Die übergroße Hand aus Weimutskiefer steht stellvertretend für das Recht des Kindes auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung (Artikel 19). Ein von innen beleuchteter Stahlquader verdeutlicht Artikel 16, der das „Recht auf Privatsphäre“ zum Inhalt hat. Richtig, Eltern müssen nicht alles wissen, aber sie müssen Wissen vermitteln, daher der Aufruf an alle Erziehenden: Beim nächsten Innenstadtbesuch mit den Kids unbedingt einen Schlenker zum Kinderrecht-Park einplanen; spätestens am 20. November, dem Internationalen Tag der Kinderrechte.
Denn: Nur wer die eigenen Rechte kennt, kann wissen, wann ihm Unrecht geschieht.
(Text : Tanja Hiller)

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