Seiteninhalt

Liebe Oldesloerinnen und Oldesloer, liebe Gäste unserer schönen Stadt!

hier finden Sie Tipps für Ihre Freizeit in Bad Oldesloe und der näheren Umgebung sowie eine Übersicht der Gastgeber. Schön, dass Sie da sind!

Souvenirs

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Nr. 99012008000000

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.

Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:

  • § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
  • § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
  • § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht benötigt.

Rechtsgrundlage