1. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Veranstaltungen in der Stadt Bad Oldesloe
Nachstehender Paragraf erhält nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe vom 23.05.2022 folgenden neuen Wortlaut:
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen oder andere juristische Personen des privaten Rechts, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechtes sein, die ein Vorhaben zur Bereicherung des Kultur- oder Veranstaltungsangebots in der Stadt vorweisen.
Bad Oldesloe, 23.06.2022
Jörg Lembke
Bürgermeister