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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

9. Juni 2021 • Bekanntmachungsdatum

Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Bezeichnung von Flächen, an denen der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an den Grundstücken für das Gebiet: Alte Ratzeburger Landstraße 14–28 (gerade Nummern) sowie Flurstücke 44/31 und 44/87, Flur 3, Gemarkung Rethwischfeld zusteht

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in einem Gebiet, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind, wird aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I 2004, S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1728), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.09.2020 (GVOBl. S. 514), nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2021 folgende Satzung über die Bezeichnung von Flächen, an denen der Stadt ein Vorkaufsrecht an Grundstücken für das oben benannte Gebiet zusteht, erlassen:

§ 1

(1) An den Grundstücken Alte Ratzeburger Landstraße 14–28 (gerade Nummern) sowie den Flurstücken 44/31 und 44/87, Flur 3, Gemarkung Rethwischfeld steht der Stadt für die Sicherung von Trassen für künftige Erschließungsstraßen ein Vorkaufsrecht zu.

(2) Die bezeichneten Grundstücke sind in der nachstehend abgedruckten Plankarte (ohne genauen Maßstab) durch Umrandung näher gekennzeichnet.

§ 2

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der erfolgten Bekanntmachung in Kraft.

(2) Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Bad Oldesloe, 03.06.2021

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke