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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

30. April 2022 • Bekanntmachungsdatum

Wahlbekanntmachung

  1. Am 8. Mai 2022 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.
    Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
  2. Die Stadt Bad Oldesloe ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirke der Stadt Bad Oldesloe gehören zum Wahlkreis 28 Stormarn-Nord.
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 01.04.2022 bis 17.04.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die*der Wahlberechtigte zu wählen hat.
    Die Briefwahl wird direkt in den 17 allgemeinen Wahlbezirken ausgezählt.
  3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
    Die Wähler*innen werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.
    Jede*r Wähler*in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
    Die*der Wähler*in gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie*er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welche*r Bewerber*in sie gelten soll, und die Zweitstimme in der Weise, dass sie*er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
    Der Stimmzettel muss von der*dem Wähler*in in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
  4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  5. Wähler*innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl teilnehmen.
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden , dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden.
    Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede*r Briefwähler*in mit den Briefwahlunterlagen erhält.
  6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Absatz 4 des Landeswahlgesetzes).

Bad Oldesloe, 30.04.2022

Stadt Bad Oldesloe
Die Gemeindewahlbehörde

Originalfassung