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Hilfe im Haushalt beantragen

Nr. 99107050017000

Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Rechtsgrundlage

§ 70 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.