Öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Stadthaus ist auf Grund der Corona-Pandemie und zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Müller unter 04531 504-430 oder per E-Mail:
angelika.mueller@badoldesloe.de zugänglich.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind neben dem Entwurf und dem Landschaftsplan für Bad Oldesloe verfügbar; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
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Allgemeine Baugrundbeurteilung, orientierende Schadstofferkundung | Baugrunderkundung Dipl.-Ing. Jan Kuhrau (28. März 2017) | Baugrunderkundung |
Abschlussbericht historische Erkundung und orientierende Untersuchung | Hanseatisches Umweltkontor (9. Januar 2020) | Altlastuntersuchung |
Ergänzende Bodenuntersuchungen der Uferzone (Nr. 33 und 34) | Hanseatisches Umweltkontor (8. Dezember 2020) | Altlastuntersuchung |
Bestand Biotop- und Nutzungstypen sowie Eingriffe | PROKOM GmbH (8. März 2021) | Natur und Landschaft |
Faunistische Potenzialanalyse, FFH- und Artenschutzprüfung | BBS Büro Greuner-Pönicke (17. März 2021) | Artenschutz |
Entwässerungskonzept | PROKOM GmbH (16. März 2021) | Schmutz- und Niederschlagswasser |
Lärmtechnische Untersuchung (B 58) | M+O Immissionsschutz (6. Februar 2014) | Lärmtechnische Untersuchung |
Schalltechnische Untersuchung | M+O Immissionsschutz (9. März 2021) | Schalltechnische Untersuchung |
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Der Flächennutzungsplan mit Begründung und die umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen können auch unter www.badoldesloe.de in der Rubrik Bürger/Wohnen und Bauen/Stadtentwicklung/Bauleitplanung/Flächennutzungsplan eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, 09.09.2021
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke