Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

6. Juli 2022 • Bekanntmachungsdatum

Einziehungsverfügung – Teilbereich Reimer-Hansen-Straße

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. SH. Seite 631, ber. 2004 S. 140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430) und des Beschlusses von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe vom 28.03.2022 wird verfügt:

Die Wegefläche der nachstehenden Straße in Bad Oldesloe wird gem. 8 StrWG dem öffentlichen Verkehr entzogen:

Teilbereich Reimer-Hansen-Straße
Gemarkung Oldesloe, Flur 9, Flurstück 208


Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Bad Oldesloe, Der Bürgermeister, Fachbereich Bauen und Umwelt, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere Voraussetzungen zu beachten (vgl. die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVBl. 2006, 361) in der zuzzeit geltenden Fassung). Hiernach wird die elektronische Form insbesondere durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der genannten Landesverordnung übermittelt wird. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind auf der Internetseite www.justizpoststelle.schleswig-holstein.de abrufbar.

Stadt Bad Oldesloe, 23.06.2022

(Siegel)

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung