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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

16. Februar 2022 • Bekanntmachungsdatum

Öffentliche Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Bad Oldesloe gemäß § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemäß § 200 Absatz 3 BauGB kann die Stadt Bad Oldesloe ein Baulandkataster erstellen. In ihrer Sitzung am 29.09.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe eben dies beschlossen.

Im Baulandkataster werden Innenentwicklungspotenziale in Form von Baulücken, Nachverdichtungsflächen und Umnutzungsflächen abgebildet.
D. h. es werden alle beplanten und unbeplanten Flächen im Innenbereich der Stadt Bad Oldesloe erfasst, die sofort oder in absehbarer Zeit, teilweise unter Beseitigung bestehender Realisierungshemmnisse, bebaut werden könnten.
Es bietet der Stadt Bad Oldesloe die Möglichkeit, die Innenentwicklung zu fördern, dient aber auch Interessierten als Übersicht über mögliche Wohnbauflächenpotentiale.

Die Aufstellung eines Baulandkatasters begründet aber kein Baurecht.

Die Veröffentlichung der Flächen kann nur stattfinden, wenn die Grundstückseigentüme*innen nicht widersprochen haben.

Es besteht somit ein Widerspruchsrecht, folglich ist die Teilnahme am Baulandkataster freiwillig.

Gemäß § 200 Absatz 3 BauGB haben Grundstückseigentümer*innen das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Veröffentlichungsabsicht der Aufnahme ihres Grundstücks in das Baulandkataster zu widersprechen. Eine Begründung ist nicht notwendig.

Die Grundstücke, für die ein Widerspruch vor der Veröffentlichung eingeht, werden nicht mit veröffentlicht. Bei Widersprüchen, die nach der Veröffentlichung eingehen, können die veröffentlichen Daten nur nachträglich gelöscht werden.

Das Baulandkataster enthält keine Angaben über Eigentümerinnen und Eigentümer.

Das Stadthaus ist auf Grund der Corona-Pandemie und zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Herrn Haase unter 04531 504-411 oder per E-Mail: frank.haase@badoldesloe.de zugänglich.

Bad Oldesloe, den 10.02.2022

Stadt Bad Oldesloe

Siegel

Der Bürgermeister

gez. Lembke

Originalfassung