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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

9. September 2023 • Bekanntmachungsdatum

Öffentliche Auslegung der Aufhebungssatzung der 4. Erhaltungssatzung für das Gebiet: Zum Amt Nr. 2, 3, 3 a, 3 b und 3 c

nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB – alte Fassung – in der vor dem 7.7.2023 geltenden Fassung)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 3.7.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Aufhebungssatzung, bestehend aus Satzung, Begründung und Anlagen für das Gebiet „Zum Amt Nr. 2, 3, 3 a, 3 b und 3 c“ liegt in der Zeit vom 18.9.2023 bis zum 20.10.2023 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus. Termine können mit Frau Richter unter 04531 504-439 oder per E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de vereinbart werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass bisher keine Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung der 4. Erhaltungssatzung ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Bad Oldesloe, den 4.9.2023

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung